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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Mömbris

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
Kostenlose Beratung: ☎︎ 0800 6003005

Steht Ihnen als Vermieter in Mömbris die Wiedervermietung einer Wohnung nach einem Todesfall bevor? Der Tod eines Mieters bringt rechtliche Verpflichtungen und praktische Herausforderungen mit sich, die sachgerecht gelöst werden müssen. Besonders die Wiederherstellung der Vermietbarkeit erfordert fachkundige Begleitung, um sowohl rechtliche Anforderungen als auch hygienische Standards zu erfüllen.

Bei einem Todesfall in der Mietwohnung geht das Mietverhältnis nach §§ 563 und 564 BGB automatisch auf die Erben über. Das Nachlassgericht ermittelt die Erbberechtigten innerhalb von vier Wochen nach Bekanntwerden des Todes. Bis zur Klärung der Erbschaft dürfen Sie die Wohnung nicht betreten oder eigenmächtig handeln. Die Erben können den Mietvertrag mit einmonatiger Frist nach Kenntnis des Todes kündigen.

Kontaktieren Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 für eine rechtssichere Beratung zum weiteren Vorgehen.

Wer übernimmt die Kosten für Reinigung und Sanierung?

Die ermittelten Erben tragen die Verantwortung für Räumung und Reinigung der Wohnung. Häufig übernimmt jedoch die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen diese Kosten. Weisen Sie die Erben auf diese Möglichkeit hin und fordern Sie entsprechende Unterlagen an. Eine durch Fachpersonal Tatortreinigung beginnt ab 500 € und richtet sich nach Zustand und Aufwand der Maßnahmen.

Lassen Sie den genauen Kostenbedarf durch eine kostenlose Besichtigung ermitteln.

Wie läuft die Wohnungsräumung nach dem Tod ab?

Die fachgerechte Räumung darf erst nach Klärung der Erbschaft oder Ernennung eines Nachlasspflegers beginnen. Eigenständige Maßnahmen führen zu rechtlichen Konsequenzen und sollten vermieden werden. Fachbetriebe übernehmen die komplette Wohnungsauflösung nach erfolgter Freigabe. Persönliche Gegenstände werden gesichert und fachgerecht entsorgt. Alle Entsorgungskosten betragen etwa 40 € pro Kubikmeter Material.

Planen Sie die Räumung erst nach rechtlicher Freigabe durch die zuständigen Stellen.

Welche Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich?

Die Wiedervermietung nach einem Todesfall erfordert umfassende Sanierungsarbeiten zur Geruchsneutralisation und hygienischen Aufbereitung. Ozonbehandlungen entfernen hartnäckige Gerüche zu Kosten von 12 € pro Quadratmeter. Oberflächen werden nach TRBA 250 und BiostoffV mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln behandelt. RKI-Richtlinien und DIN-Normen gewährleisten die fachgerechte Durchführung aller Arbeiten. Der standardisierte Ablauf umfasst Besichtigung, Angebotserstellung, Reinigung und abschließende Freigabe.

Sichern Sie die Vermietbarkeit durch fachkundige Sanierungsmaßnahmen nach geltenden Standards.

Welche Pflichten haben Vermieter zu beachten?

Vermieter müssen nach dem Tod eines Mieters die Privatsphäre wahren und dürfen keine voreiligen Schritte unternehmen. Das Nachlassgericht ist zu informieren, falls keine Erben bekannt sind. Der Zutritt zur Wohnung erfolgt nur mit Zustimmung der Erben oder des Nachlasspflegers. Informieren Sie die Erbberechtigten über den Wohnungszustand und notwendige Sanierungsmaßnahmen. Die Zusammenarbeit mit einem Fachbetrieb erleichtert die ordnungsgemäße Abwicklung erheblich.

Holen Sie sich sachkundige Unterstützung zur Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben.

Warum ist fachgerechte Reinigung unverzichtbar?

Fachgerechte Reinigung nach einem Todesfall gewährleistet die Einhaltung aller hygienischen Anforderungen und rechtlichen Bestimmungen. Die Betriebe arbeiten nach DIN-Normen und setzen zertifizierte Verfahren ein. Biologische Spuren und Gerüche werden vollständig beseitigt, besonders wenn die Wohnung längere Zeit unentdeckt blieb. Die dokumentierte Reinigung gibt Rechtssicherheit bei der Wiedervermietung und verhindert spätere Haftungsansprüche.

Rufen Sie uns an unter ☎︎ 0800 6003005 — die Erstberatung ist kostenlos.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
Kostenlose Beratung: ☎︎ 0800 6003005

Weitere Leistungen in Mömbris

FAQ: Wohnungsräumung nach Todesfall in Mömbris

Wen rufe ich für Wohnungsräumung nach Todesfall in Mömbris an?

Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Mömbris. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.

Übernimmt die Gebäudeversicherung die Räumung in Mömbris?

Die Kosten tragen zunächst die Erben oder der Vermieter. In vielen Fällen greift jedoch eine Versicherung — Hausrat, Gebäude oder Haftpflicht. Wir klären die Kostenübernahme in Mömbris mit Ihnen gemeinsam.

Brauche ich eine Polizeifreigabe für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Mömbris?

Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Mömbris sollte der Vermieter informiert werden.

Kann ich Fotos von der betroffenen Wohnung in Mömbris schicken?

Ja, über unser Online-Formular können Sie Ihren Fall beschreiben und Fotos hochladen. Wir melden uns zeitnah mit einem Kostenvoranschlag für Mömbris. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

Arbeiten Sie nur in Großstädten oder auch in Mömbris?

Ja, in Mömbris und der gesamten Region Bayern stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.



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