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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Hösbach

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Was tun, wenn ein Mieter verstorben ist und Sie als Vermieter vor organisatorischen und rechtlichen Herausforderungen stehen? Ein Todesfall in einer Mietwohnung, wie es auch in Hösbach vorkommen kann, erfordert Fingerspitzengefühl und darüber hinaus Kenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben. Neben der emotionalen Belastung müssen Vermieter klären, wie die Wohnung wieder nutzbar gemacht werden kann.

Die rechtliche Lage ist bei einem Todesfall in der Mietwohnung eindeutig geregelt. Gemäß § 563 BGB geht der Mietvertrag nicht automatisch zu Ende, sondern auf die Erben über, wenn der Mieter verstorben ist. Diese haben einen Monat Zeit, über eine Fortsetzung oder Kündigung zu entscheiden, wie § 564 BGB festlegt. Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nicht ohne Zustimmung der Erben oder des Nachlassgerichts betreten, da dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Die Ermittlung der Erben erfolgt über das zuständige Nachlassgericht. Sollten keine Erben existieren oder diese das Erbe ausschlagen, wird ein Nachlasspfleger ernannt, was die Abwicklung verzögern kann. Vermieter stehen dann vor der Frage, wie lange sie warten müssen, bis die Wohnung freigegeben wird. Besonders schwierig wird es, wenn der Mieter verstorben und lange unentdeckt geblieben ist, da dies eine umfangreiche Sanierung erforderlich machen kann.

Die Kostenfrage ist ein weiterer zentraler Punkt bei den Vermieterpflichten, wenn ein verstorbener Mieter die Wohnung hinterlässt. Tragen die Erben die Verantwortung für Reinigung und Räumung, doch bei ausgeschlagenem Erbe oder fehlenden Erben kann eine Versicherung wie die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen einspringen. Eine professionelle Tatortreinigung beginnt bei etwa 500 €, abhängig vom Aufwand und Zustand der Räumlichkeiten. Gerade bei langem Liegenbleiben sind oft zusätzliche Maßnahmen wie Geruchsbeseitigung notwendig.

Technisch anspruchsvoll ist die Geruchsneutralisation, insbesondere nach einem Todesfall, der lange unentdeckt blieb. Eine Ozonbehandlung, die bei etwa 12 €/m² liegt, wird häufig eingesetzt, um Gerüche nachhaltig zu beseitigen. Diese Methode wird durch den Einsatz von VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln ergänzt, um hygienische Standards gemäß RKI-Richtlinien und TRBA 250 zu erfüllen. Eine solche Sanierung stellt sicher, dass die Wohnung wieder vermietbar wird, ohne gesundheitliche Risiken für neue Mieter.

Die Abläufe einer sachkundige Reinigung folgen einem klaren Schema. Zunächst erfolgt eine kostenlose Besichtigung, um den Zustand der Wohnung zu bewerten und den Aufwand abzuschätzen. Anschließend wird ein detailliertes Angebot erstellt, das alle Maßnahmen wie Reinigung, Desinfektion nach BiostoffV und Entsorgung (ca. 40 €/m³) umfasst. Nach Auftragserteilung wird die Reinigung durchgeführt und die Wohnung zur Freigabe übergeben, sodass Vermieter zeitnah wieder über die Räumlichkeiten verfügen können.

Ein wichtiger Aspekt für Vermieter ist die Diskretion, die bei solchen Einsätzen gewährleistet sein muss. Fachbetriebe wie AST Deutschland Tatortreinigung arbeiten nach DIN-Normen und legen großen Wert auf Vertraulichkeit, um die Privatsphäre aller Beteiligten zu schützen. Fundierte Fachkenntnisse in der Branche und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben schaffen Vertrauen bei der Abwicklung solcher sensiblen Fälle. Vermieter können sich auf eine fachgerechte Durchführung verlassen, die den Wiedervermietungsprozess erleichtert.

Zu den Vermieterpflichten bei einem verstorbenen Mieter gehört auch die Klärung, wann der Mietvertrag endet und unter welchen Bedingungen die Wohnung zurückgegeben werden kann. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Unternehmen hilft, den Prozess zu strukturieren. Gerade wenn ein Mieter verstorben ist und lange unentdeckt blieb, sind umfassende Sanierungsmaßnahmen unerlässlich, um die Wohnung wieder nutzbar zu machen. Eine fachgerechte Unterstützung entlastet Vermieter in dieser schwierigen Situation erheblich.

Rufen Sie uns an unter ☎︎ 0800 6003005 — die Erstberatung ist kostenlos.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Hösbach

Wissenswertes zur Wohnungsräumung nach Todesfall in Hösbach

Wen rufe ich für Wohnungsräumung nach Todesfall in Hösbach an?

Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Hösbach. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.

Wie weit reicht Ihr Einzugsgebiet um Hösbach?

Ja, selbstverständlich. Neben Hösbach betreuen wir auch Goldbach, Winzenhohl, Unterafferbach und Schmerlenbach. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir koordinieren den Einsatz in Ihrer Region.

Kann ich Fotos von der betroffenen Wohnung in Hösbach schicken?

Ja, über unser Online-Formular können Sie Ihren Fall beschreiben und Fotos hochladen. Wir melden uns zeitnah mit einem Kostenvoranschlag für Hösbach. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

Brauche ich eine Polizeifreigabe für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Hösbach?

Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Hösbach sollte der Vermieter informiert werden.

Was bedeutet Sachkunde nach dem Infektionsschutzgesetz?

Ja, wir arbeiten nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts und setzen zertifizierte Desinfektionsmittel ein. Unsere Verfahren entsprechen den geltenden Hygienestandards. Alle Einsätze in Hösbach werden dokumentiert.



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