Wenn ein Mieter verstirbt, stehen Vermieter vor schwierigen rechtlichen und praktischen Herausforderungen. In Marzahn-Hellersdorf mit seinen rund 248.000 Einwohnern kommt es regelmäßig zu solchen Situationen, die sowohl belastend als auch rechtlich anspruchsvoll sind. Die wichtigste Regel: Als Vermieter dürfen Sie niemals eigenmächtig die Wohnung betreten, auch wenn der Mieter verstorben ist.
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Nach § 563 und § 564 BGB geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Diese werden automatisch zu den neuen Mietern, auch wenn sie davon zunächst nichts wissen. Das bedeutet: Die Miete läuft weiter und die Erben sind zur Zahlung verpflichtet.
Falls die Wohnung von Behörden versiegelt wurde, ist das Betreten strengstens untersagt. Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen haben. Warten Sie auf die offizielle Freigabe durch das Nachlassgericht oder die Polizei.
Das Nachlassgericht ermittelt die rechtmäßigen Erben. Dieser Prozess kann mehrere Wochen oder sogar Monate dauern. In der Zwischenzeit bleiben Sie als Vermieter in einer rechtlichen Schwebe. Die Miete läuft theoretisch weiter, aber es ist unklar, wer sie zahlen wird.
Kontaktieren Sie das zuständige Nachlassgericht in Marzahn-Hellersdorf und informieren Sie sich über den Stand der Erbenermittlung. Dokumentieren Sie alle Kommunikation sorgfältig für spätere Kostenerstattungen.
Die Kostenfrage ist oft der größte Streitpunkt. Grundsätzlich sind die Erben für alle Schäden und notwendigen Reinigungsmaßnahmen verantwortlich. Doch die Realität ist komplizierter: Viele Erben schlagen das Erbe aus, wenn die Schulden die Vermögenswerte übersteigen.
Prüfen Sie folgende Versicherungsmöglichkeiten: Die Hausratversicherung des Verstorbenen kann Reinigungskosten übernehmen, wenn der Tod als versicherter Schaden gilt. Auch eine Haftpflichtversicherung könnte greifen. Fordern Sie eine kostenlose Besichtigung an, um den Sanierungsumfang zu bewerten.
Schlagen alle Erben das Erbe aus, wird das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen. Dieser verwaltet den Nachlass und ist Ihr Ansprechpartner für alle mietrechtlichen Fragen. Der Nachlasspfleger kann die Wohnung kündigen und die Räumung veranlassen.
In diesem Fall bleiben Sie oft auf den Sanierungskosten sitzen. Eine professionelle Kostenschätzung hilft bei Verhandlungen mit Versicherungen oder bei der steuerlichen Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung.
Beginnen Sie niemals eigenmächtig mit der Wohnungsauflösung. Auch wenn die Situation drängt und Gerüche auftreten - warten Sie auf die rechtliche Klärung. Erst wenn die Erben identifiziert sind oder ein Nachlasspfleger bestellt wurde, können Sie gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen.
Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos und Videos. Diese Beweise sind wichtig für spätere Kostenerstattungen oder Versicherungsansprüche. Bei Geruchsbelästigung können Sie als Sofortmaßnahme eine Ozonbehandlung beauftragen.
Je nach Fundumständen können unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen notwendig sein. Bei einem natürlichen Tod sind meist nur Geruchsneutralisation und Desinfektion erforderlich. Wurde der Mieter tot in der Wohnung gefunden und lag längere Zeit unentdeckt, können größere Maßnahmen wie Bodensanierung oder Wandbehandlung nötig werden.
Wir verwenden VAH-gelistete Desinfektionsmittel und arbeiten nach RKI-Richtlinien. Wir erstellen auch die notwendigen Freigabebescheinigungen für die Wiedervermietung. Die Kosten beginnen ab 500 € für einfache Fälle.
Nach der Sanierung steht die Wiedervermietung an. Seien Sie offen gegenüber Interessenten - Verschweigen des Todesfalls kann zu späteren rechtlichen Problemen führen. Viele Mieter haben keine Bedenken, wenn die Sanierung sachkundig durchgeführt wurde.
Eine Geruchsneutralisation mit Ozon ab 12 €/m² beseitigt alle Geruchsrückstände. Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung über die abgeschlossene Sanierung geben - das schafft Vertrauen bei neuen Mietern. Rufen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 an - die Erstberatung ist kostenlos.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Marzahn-Hellersdorf. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Marzahn-Hellersdorf eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Marzahn-Hellersdorf erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
In der Regel ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich, wenn bauliche Veränderungen nötig sind (z.B. Bodenbelag entfernen). Für die reine Reinigung und Desinfektion in Marzahn-Hellersdorf reicht die Beauftragung durch den Nutzungsberechtigten.
In der Regel ist die Wohnung in Marzahn-Hellersdorf direkt nach Abschluss der Arbeiten wieder bewohnbar. Bei einer Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation muss die Wohnung anschließend kurz durchlüftet werden.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Kaulsdorf · Wohnungsräumung Biesdorf · Wohnungsräumung Mahlsdorf · Hellersdorf · Marzahn · Friedrichsfelde · Hoppegarten · Karlshorst · Lichtenberg · Alt-Hohenschönhausen · Hohenschönhausen · Rummelsburg · Ahrensfelde · Neuenhagen bei Berlin · Neu-Hohenschönhausen · Friedrichshagen · Fennpfuhl · Oberschöneweide · Köpenick · Berlin Köpenick · Wohnungsräumung in Berlin
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