Mieter verstorben, lange unentdeckt: In diesem Fall ist eine Fachsanierung in Mahlsdorf unvermeidlich. Was viele Vermieter in dieser Situation unterschätzen, ist die rechtliche Lage rund um die Wohnung selbst - denn der Tod des Mieters beendet das Mietverhältnis nicht automatisch.
Die Antwort ist eindeutig: nicht eigenmächtig. Nach §§ 563-564 BGB geht der Mietvertrag beim Tod des Mieters auf die Erben über. Die Wohnung gehört damit zum Nachlass. Den Zutritt ohne Zustimmung der Erben - oder eines gerichtlich bestellten Nachlasspflegers - darf der Vermieter nicht erzwingen, selbst wenn die Wohnung versiegelt ist oder Gerüche ins Treppenhaus dringen. Zwei Ausnahmen gelten: akute Gefahr für die Bausubstanz oder bevorstehender Schädlingsbefall. Dann greift die Schadensminderungspflicht.
Was Sie als Vermieter sofort tun sollten:
Gerade in Siedlungsbeständen mit älteren Eigenheimen und Mehrfamilienhäusern kommt es vor, dass Mieter über Wochen unentdeckt verstorben bleiben. Das Schadensbild ist dann entsprechend: Biofilm auf Oberflächen, organische Rückstände im Estrich, Geruchsbelastung in der Raumluft.
Sind Erben nicht auffindbar, ist die Gebäudeversicherung der erste Ansprechpartner. Sie übernimmt Reinigungs- und Sanierungskosten, sofern die Substanz des Gebäudes betroffen ist. Voraussetzung: eine lückenlose Schadensdokumentation vor Beginn der Arbeiten. Wird später ein Nachlasspfleger bestellt, können Mietrückstände und Räumungskosten beim Nachlass angemeldet werden. Die Mietkaution darf nach ordnungsgemäßer Abrechnung angerechnet werden.
Richtwerte für die Sanierung:
Den Estrich entfernt der Fachbetrieb sachkundig, wenn organische Substanzen tief eingedrungen sind - das ist bei langer Liegezeit keine Seltenheit. Zur Risikogruppe zählen dabei besonders Böden ohne Versiegelung sowie Altbauten mit saugfähigem Untergrund. Eine Flächensanierung ist in solchen Fällen wirtschaftlich sinnvoller als punktuelle Behandlung. VAH-gelistete Desinfektionsmittel und die Einhaltung der BiostoffV sind dabei gesetzlich vorgeschrieben.
Besichtigung, Angebot, Reinigung, Freigabe - der Ablauf beginnt mit einem Anruf: ☎︎ 0800 6003005.
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Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Nach Kündigung des Mietverhältnisses an die Erben und Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter die Wohnung in Mahlsdorf räumen lassen. Wir koordinieren den Prozess.
Kontaminierte Materialien werden fachgerecht als Sondermüll entsorgt. Wir arbeiten mit zugelassenen Entsorgungsbetrieben zusammen und dokumentieren die ordnungsgemäße Entsorgung in Mahlsdorf lückenlos.
Für einen Kostenvoranschlag benötigen wir: Art des Vorfalls, Raumgröße (ungefähre m²), Anzahl betroffener Räume und möglichst Fotos. Rufen Sie 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Die Sachkunde nach IfSG ist eine spezielle Qualifikation für den Umgang mit infektiösen Materialien und biologischen Gefahrstoffen. Sie umfasst Hygienemaßnahmen, Desinfektionsverfahren und die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien.
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