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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Lorch
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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Lorch

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Wenn ein Mieter verstorben ist, stehen Vermieter vor einer schwierigen Situation. In Lorch kann ein solcher Fall sowohl emotional als auch rechtlich belastend sein. Der Tod eines Mieters wirft sofort Fragen auf: Wer übernimmt die Reinigungskosten? Wie läuft die Wohnungsauflösung ab? Hier erfahren Sie die wichtigsten Schritte.

Was passiert mit dem Mietvertrag?

Stirbt ein Mieter, endet der Mietvertrag nicht automatisch. Laut § 563 und § 564 BGB geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Die Erben treten in den Vertrag ein und sind für die Miete verantwortlich, bis gekündigt wird. Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nicht einfach betreten, selbst wenn sie versiegelt ist - das wäre ein Verstoß gegen das Erbrecht. Stattdessen müssen Sie abwarten, bis das Nachlassgericht die Erben ermittelt oder einen Nachlasspfleger bestellt.

Wer ist zuständig für die Wohnungsauflösung?

Die Erben sind für Räumung und Reinigung zuständig, sobald die Erbschaft geklärt ist. Bis dahin brauchen Sie als Vermieter Geduld. Sollten keine Erben ermittelt werden, übernimmt ein Nachlasspfleger die Organisation - oft mit Unterstützung eines regionalen Fachbetriebs.

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Wer trägt die Kosten?

Reinigung und Sanierung fallen den Erben zu. Oft decken jedoch Versicherungen wie die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen einen Teil der Kosten ab. Klären Sie dies mit den Erben oder dem Nachlasspfleger. Eine kostenlose Besichtigung durch einen Fachbetrieb hilft, den Aufwand und die voraussichtlichen Kosten transparent einzuschätzen.

Wiedervermietung vorbereiten

Nach der Klärung der Erbschaft und der Wohnungsauflösung steht die Wiedervermietung an. Häufig sind Sanierungsarbeiten nötig, besonders wenn Gerüche oder Schäden beseitigt werden müssen. Eine Geruchsneutralisation durch Ozonbehandlung (ca. 12 €/m²) sorgt dafür, dass die Wohnung wieder bewohnbar wird. Auch Stigma-Management kann sinnvoll sein, um Mietinteressenten nicht abzuschrecken. Die Erben haben übrigens ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat nach Kenntnis des Todesfalls - klären Sie dies frühzeitig.

Rufen Sie uns an unter ☎︎ 0800 6003005 - die Erstberatung ist kostenlos.

Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Lorch

Fragen und Antworten: Wohnungsräumung nach Todesfall Lorch

Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Lorch und Umgebung.

Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Lorch und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.

Nach der polizeilichen Freigabe und Klärung der rechtlichen Situation räumen wir die Wohnung in Lorch vollständig: Möbel, persönliche Gegenstände, Reinigung und auf Wunsch auch Renovierung. Wertgegenstände werden gesichert.

Bei einem Todesfall mit polizeilicher Ermittlung muss die Wohnung in Lorch erst von der Polizei freigegeben werden. Erst danach darf die Reinigung beginnen. Wir beraten Sie dazu gerne unter 0800 6003005.

Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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