Wenn ein Mieter in Landau verstirbt, stehen Vermieter vor rechtlichen und praktischen Fragen. Der Mietvertrag, die Wohnung und die Kostenfrage müssen zeitnah geklärt werden.
Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod des Mieters. Gemäß §§ 563–564 BGB geht er auf die Erben über. Diese sind zunächst für die Miete verantwortlich und haben ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Todesfalls. Vermieter dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten — der Zugang ist erst nach Klärung der Erbschaft oder mit Zustimmung der Erben gestattet.
Sind keine Erben bekannt, übernimmt das Nachlassgericht die Ermittlung und bestellt bei Bedarf einen Nachlasspfleger. Dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern. Nutzen Sie diese Wartezeit für die Vorbereitung der Sanierungsmaßnahmen.
Die Erben tragen die Kosten für Reinigung und Sanierung. Häufig greifen Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen. Unser Team in Landau übernimmt die fachgerechte Reinigung, Desinfektion und Geruchsneutralisation — diskret und nach geltenden Hygienevorschriften.
Unter ☎︎ 0800 6003005 erreichen Sie uns für eine kostenlose Beratung — rund um die Uhr.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Landau. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
In der Regel sind die Erben des Mieters für die Räumung zuständig. Lehnen die Erben das Erbe ab oder sind sie nicht erreichbar, kann der Vermieter in Landau die Räumung nach Rücksprache mit dem Nachlassgericht veranlassen.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Landau erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Landau, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.
Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Landau sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.
Wir sind für Sie im Einsatz in Nußdorf · Queichheim · Godramstein · Dammheim · Walsheim · Arzheim · Böchingen · Bornheim · Wollmesheim · Knöringen · Flemlingen · Roschbach · Mörlheim · Siebeldingen · Gertrudenhof · Frankweiler · Offenbach · Gleisweiler · Impflingen · Ilbesheim · Herxheim · Wohnungsräumung Neustadt · Wohnungsräumung Germersheim · Wörth · Wohnungsräumung Haßloch · Wohnungsräumung in Rheinland-Pfalz
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