Viele Vermieter stehen zum ersten Mal vor dieser Situation. Eine klare Reihenfolge hilft. Wenn ein Mieter in Lage verstirbt, beginnt für den Eigentümer eine Phase voller rechtlicher und praktischer Fragen. Die drängendste: Wer zahlt was?
Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod. Er geht nach §§ 563-564 BGB auf die Erben über. Das bedeutet: Die Erben schulden die Miete weiter, bis sie das Mietverhältnis kündigen oder eine Aufhebung vereinbart wird. Gibt es keine Erben oder schlagen diese das Erbe aus, bleibt der Vermieter zunächst auf den Kosten sitzen.
Die Wohnung darf nicht eigenmächtig betreten werden. Auch nicht bei Verdacht auf Schäden. Erst das Nachlassgericht oder ein ermittelter Erbe kann den Zugang freigeben. Wer als Vermieter vorher die Tür öffnet, riskiert eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Sobald die Erbschaft geklärt ist, stellt sich die Kostenfrage konkret. Erben haften für Mietrückstände, Räumung und Renovierung. Besteht eine Hausratversicherung des Verstorbenen, übernimmt diese unter Umständen Teile der Reinigung. Die Gebäudeversicherung des Vermieters greift bei Substanzschäden - etwa wenn Körperflüssigkeiten in den Estrich eingedrungen sind.
In älteren Gebäuden sind Bodenaufbauten oft einfach konstruiert. Flüssigkeiten dringen schneller in tiefere Schichten ein. Eine Begutachtung vor Ort klärt, ob Estrich oder Dämmschichten betroffen sind. AST Deutschland bietet dafür eine kostenlose Besichtigung an.
Die Sanierung folgt einem festen Ablauf: Besichtigung, Angebot, Reinigung, Freigabe. Kontaminierte Materialien werden nach BiostoffV entsorgt, Oberflächen mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln behandelt. So lässt sich das Risiko einer Schmierinfektion für spätere Bewohner ausschließen. Gegen hartnäckigen Geruch setzt AST Deutschland auf Raumluftsanierung per Ozonbehandlung ab 12 €/m². Die Geruchsbindung erfasst dabei auch Hohlräume und Lüftungskanäle. Reinigungsstunden liegen bei ca. 40 €/h, Entsorgung bei ca. 40 €/m³, die Gesamtkosten beginnen ab 500 €.
Am Ende steht ein Übergabeprotokoll mit Fotodokumentation. Dieses Dokument dient als Nachweis gegenüber Versicherungen und künftigen Mietern. Für die Wiedervermietung nach Todesfall ist das entscheidend - es nimmt der Wohnung das Stigma und schafft eine belastbare Grundlage. Mieter verstorben in Nordrhein-Westfalen? Der Ablauf ist überall gleich, die Umsetzung vor Ort zählt.
Nehmen Sie sich die Zeit. Um die Wohnung kümmern wir uns. ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Lage. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Lage sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Lage erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Lage, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.
Ja, wir sind auch in Leopoldshöhe, Lemgo, Detmold, Augustdorf und Oerlinghausen und weiteren Orten rund um Lage im Einsatz. Kontaktieren Sie uns unter 0800 6003005 für eine schnelle Terminvereinbarung.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Leopoldshöhe · Wohnungsräumung Lemgo · Wohnungsräumung Detmold · Augustdorf · Oerlinghausen · Bad Salzuflen · Schloß Holte-Stukenbrock · Herford · Kalletal · Horn-Bad Meinberg · Bielefeld · Vlotho · Hövelhof · Blomberg · Hiddenhausen · Enger · Verl · Löhne · Bad Lippspringe · Bad Oeynhausen · Wohnungsräumung in Nordrhein-Westfalen
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