Wenn ein Mieter in Kerpen verstirbt, stehen Vermieter vor einer schwierigen Situation. Neben der menschlichen Betroffenheit ergeben sich rechtliche und praktische Fragen, die zeitnah geklärt werden müssen.
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Gemäß § 563 BGB treten Haushaltsangehörige oder Erben in das Mietverhältnis ein. Erst wenn niemand eintritt, können Vermieter oder Erben mit gesetzlicher Frist kündigen. Die Mietzahlungspflicht besteht bis zum Ende der Kündigungsfrist fort — sie geht auf die Erben über.
Die Wohnung darf erst nach Klärung der Erbschaftsverhältnisse geräumt werden. Vermieter haben kein Recht, die Wohnung eigenmächtig zu betreten oder zu räumen. Wurde das Erbe ausgeschlagen, geht die Verantwortung auf einen Nachlassverwalter über. In dieser Phase empfiehlt sich eine sorgfältige Dokumentation des Wohnungszustands.
Besonders wenn der Todesfall längere Zeit unbemerkt blieb, ist eine fachgerechte Reinigung der Wohnung erforderlich. Wir übernehmen in Kerpen die Tatortreinigung, Desinfektion und bei Bedarf die Geruchsneutralisation. Wir arbeiten diskret, gründlich und in Abstimmung mit allen Beteiligten.
Für eine kostenlose Erstberatung erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 — rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Kerpen. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Kerpen setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Kerpen erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
Der Vermieter sollte zunächst die Erben kontaktieren und das Mietverhältnis kündigen. Ist keine Kontaktaufnahme möglich, empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt oder das Nachlassgericht. Wir unterstützen in Kerpen bei der praktischen Umsetzung.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Kerpen eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
Wir sind für Sie im Einsatz in Türnich · Bergerhausen · Balkhausen · Mödrath · Niederbolheim · Sindorf · Gymnich · Blatzheim · Brüggen · Oberbolheim · Horrem · Wissersheim · Rath · Grefrath · Habbelrath · Kierdorf · Benzelrath · Manheim · Heppendorf · Wohnungsräumung Erftstadt · Nörvenich · Frechen · Wohnungsräumung Bergheim · Wohnungsräumung Hürth · Wohnungsräumung in Nordrhein-Westfalen
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