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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Innenstadt III
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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Innenstadt III

Veröffentlicht am 10. März 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Wer zahlt die Sanierung? Die Erben - falls es welche gibt. Sonst greift die Nachlassregelung. Wenn ein Mieter verstorben ist, stehen Vermieter in Innenstadt III vor einer Situation, die rechtlich, hygienisch und organisatorisch komplex ist.

Mietvertrag nach dem Tod des Mieters

Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod. Er geht auf die Erben über - das regeln §§ 563 und 564 BGB. Die Erben treten in alle Rechte und Pflichten ein, also auch in die Mietzahlung. Gibt es keine Erben oder schlagen alle die Erbschaft aus, kümmert sich das Nachlassgericht um die Abwicklung. In Hessen ist das zuständige Amtsgericht dafür Anlaufstelle.

Für Sie als Vermieter heißt das: Sie dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten. Auch nicht, wenn die Miete ausbleibt. Sobald die Polizei die Wohnung nach einem Mieter Tod in der Wohnung freigibt, bleibt sie trotzdem im Besitz der Erben. Erst wenn das Erbe geklärt ist - oder ein Nachlassverwalter bestellt wurde - können Sie über das weitere Vorgehen verhandeln.

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Fristen für Räumung und Kündigung

Erben können das Mietverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Das ist ein Sonderkündigungsrecht. Gleiches gilt übrigens auch für Sie als Vermieter. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Tod des Mieters erfahren. In der Praxis dauert die Erbenermittlung aber oft Wochen, manchmal Monate. Während dieser Zeit läuft die Miete weiter - und die Wohnung steht leer.

Weil die Erbensuche sich hinziehen kann, empfehlen wir eine frühe Begehung der Wohnung gemeinsam mit dem Nachlassverwalter oder den Erben. Dabei dokumentieren wir den Zustand, prüfen auf Schadstoff-Belastung und erstellen eine Fotodokumentation. Das ist die Grundlage für jede spätere Instandsetzung.

Wer trägt die Kosten für Reinigung und Sanierung?

Die Erben haften für Schäden in der Wohnung. Bei einem unentdeckten Todesfall - mit Verwesungsspuren, kontaminierten Böden oder Erreger-Belastung - können die Kosten schnell steigen: Tatortreinigung ab ca. 500 €, Ozonbehandlung bei ca. 12 €/m², Entsorgung bei ca. 40 €/m³. In vielen Fällen übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters diese Kosten ganz oder teilweise. Voraussetzung ist eine saubere Schadensmeldung mit Fotodokumentation und Kostenvoranschlag.

Haben die Erben die Erbschaft ausgeschlagen, wird es komplizierter. Dann haftet der Nachlass selbst. Reicht der nicht aus, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen - es sei denn, die Versicherung greift. Wir unterstützen Sie bei der Schadensregulierung und liefern alle Nachweise, die Versicherer brauchen.

Wiedervermietung nach Todesfall in Innenstadt III

Eine Wiedervermietung setzt voraus, dass die Wohnung hygienisch einwandfrei ist. Dazu gehören die Desinfektion kontaminierter Flächen mit VAH-gelisteten Mitteln, der Austausch durchdrungener Bodenbeläge und eine Geruchsneutralisation per Ozon. Das Stigma - also die psychologische Belastung durch die Vorgeschichte - lässt sich durch eine gründliche Instandsetzung deutlich mindern. Unsere Reinigungskräfte arbeiten nach RKI-Richtlinien.

Nach Ihrem Anruf klären wir das weitere Vorgehen in Innenstadt III. ☎︎ 0800 6003005.

Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Innenstadt III

Häufige Fragen zur Wohnungsräumung nach Todesfall in Innenstadt III

Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Innenstadt III und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Nach Kündigung des Mietverhältnisses an die Erben und Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter die Wohnung in Innenstadt III räumen lassen. Wir koordinieren den Prozess.

Ja, über unser Kontaktformular können Sie Fotos hochladen. Bilder der betroffenen Räume helfen uns, den Umfang in Innenstadt III besser einzuschätzen und Ihnen schneller einen realistischen Kostenvoranschlag zu erstellen.

Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Ja, nach unserer Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Wohnung in Innenstadt III hygienisch unbedenklich. Alle Oberflächen werden desinfiziert, kontaminierte Materialien fachgerecht entsorgt und bei Bedarf eine Geruchsneutralisation durchgeführt.

Wohnungsräumung (Mieter verstorben) in der Region Innenstadt III

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