Haben Sie als Vermieter in Holzkirchen mit dem Tod eines Mieters zu tun und stehen vor der Frage, wie Sie rechtlich und praktisch mit der Situation umgehen sollen? Ein Todesfall in einer Mietwohnung bringt Herausforderungen mit sich – von der Klärung des Mietverhältnisses bis zur Reinigung und Wiedervermietung. Dieser Ratgeber gibt Ihnen klare Handlungsempfehlungen.
Ein Todesfall in der Mietwohnung bedeutet nicht automatisch das Ende des Mietverhältnisses. Gemäß §§ 563–564 BGB geht der Mietvertrag auf die Erben über, die in die Rechte und Pflichten des verstorbenen Mieters eintreten. Als Vermieter müssen Sie zunächst abwarten, bis die Erbfrage geklärt ist.
Wann der Mietvertrag endet, hängt von der Erbensituation ab. Solange keine Erben feststehen oder diese das Erbe ausschlagen, bleibt der Vertrag bestehen. Erst wenn die Erben das Erbe annehmen, können sie über eine Kündigung entscheiden – oder Sie als Vermieter nutzen Ihr Sonderkündigungsrecht gemäß § 564 BGB mit einer Frist von einem Monat nach Kenntnis des Todesfalls.
Wichtig: Eine versiegelte Wohnung dürfen Sie als Vermieter nicht eigenmächtig betreten. Dies verstößt gegen das Erbrecht und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Erben sind für die Reinigung und Sanierung verantwortlich, falls die Wohnung in einem beeinträchtigten Zustand ist. Häufig decken jedoch Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen solche Kosten ab – eine Prüfung lohnt sich.
Wenn keine Erben ermittelt werden können, übernimmt das Nachlassgericht die Verwaltung durch einen Nachlasspfleger. Sie können Ihre Ansprüche bei diesem geltend machen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Fachbetrieb kann helfen, den Prozess zu beschleunigen – eine kostenlose Besichtigung klärt den Arbeitsaufwand.
Die Wohnungsauflösung sollte erst nach Klärung der Erbschaft erfolgen. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung und holen Sie sich bei Bedarf rechtlichen Rat ein, um Fehler zu vermeiden. Zur Vorbereitung der Wiedervermietung kann eine gründliche Reinigung oder Sanierung nötig sein, insbesondere wenn Geruchsbelästigung besteht. Fachbetriebe arbeiten nach strengen Vorgaben wie der Biostoffverordnung (BiostoffV) und der TRBA 250.
Bei der Reinigung nach einem Todesfall setzen professionelle Teams auf VAH-gelistete Desinfektionsmittel. Alle Arbeitsprozesse werden gemäß BG-Vorschriften dokumentiert, um die Sicherheit aller Beteiligten zu sichern. Eine Ozonbehandlung (ca. 12 €/m²) kann zur Geruchsneutralisation beitragen, was besonders bei einer Wiedervermietung entscheidend ist.
Ein typischer Ablauf:
Kontaktieren Sie unter ☎︎ 0800 6003005 ein spezialisiertes Team, um Unterstützung zu erhalten. Als Vermieter in Holzkirchen können Sie so Ihre Pflichten erfüllen und die Wohnung wieder nutzbar machen.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Holzkirchen. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Der Vermieter sollte zunächst die Erben kontaktieren und das Mietverhältnis kündigen. Ist keine Kontaktaufnahme möglich, empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt oder das Nachlassgericht. Wir unterstützen in Holzkirchen bei der praktischen Umsetzung.
Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Holzkirchen sollte der Vermieter informiert werden.
Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Holzkirchen für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.
Ja, auf tatortreinigung.com/kontakt.htm finden Sie unser Kontaktformular mit Foto-Upload. Alternativ erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 0800 6003005.
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