Wer zahlt die Sanierung? Die Erben - falls es welche gibt. Sonst greift die Nachlassregelung. Wenn ein Mieter in Haaren verstirbt und die Wohnung über Tage oder Wochen unentdeckt bleibt, stehen Vermieter vor einer doppelten Aufgabe: der rechtlichen Klärung der Erbschaft und der Frage, wann und wie die Wohnung wieder nutzbar wird. Beides hängt zusammen.
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Nach §§ 563-564 BGB geht das Mietverhältnis auf die Erben über - oder auf Personen, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt haben. Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nicht eigenmächtig betreten, auch wenn sie versiegelt ist. Jeder unbefugte Zutritt kann strafbar sein. Die Erben - oder der Nachlasspfleger, wenn keine Erben bekannt sind - müssen zuerst handlungsfähig sein.
Wenn keine Erben ermittelt werden können, wird das Nachlassgericht tätig. Es bestellt einen Nachlasspfleger, der die Interessen des Nachlasses vertritt und auch Entscheidungen zur Wohnung treffen kann. Für Vermieter in Nordrhein-Westfalen bedeutet das: Wohnungsauflösung und Sanierung erst nach Klärung der Erbschaft - nicht vorher.
Das zuständige Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Für Haaren - als Stadtbezirk der kreisfreien Stadt Aachen - ist das Amtsgericht Aachen zuständig. Sie können dort eine Nachlasspflegschaft anregen, wenn keine Erben bekannt sind und dringende Entscheidungen zur Wohnung nötig werden. Das Gericht prüft dann, ob ein Nachlasspfleger bestellt wird. Dieser hat - anders als Sie als Vermieter - das Recht, die Wohnung zu betreten und den Nachlass zu sichern.
Sobald Erben feststehen, haben diese ein Kündigungsrecht nach § 564 BGB. Die Frist beträgt einen Monat zum Monatsende. Vermieter Rechte Todesfall: Sie können ihrerseits kündigen, wenn kein Haushaltsmitglied in die Wohnung eingetreten ist.
Die Erben haften für Schäden, die durch den Todesfall entstanden sind - etwa Kontaminationen durch Körperflüssigkeiten, die in Estrich oder Bodenbelag eingedrungen sind. Lehnen die Erben die Erbschaft ab, haftet der Nachlass selbst, soweit Mittel vorhanden sind. In vielen Fällen übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters die Kosten für Entkeimung, Gefahrstoff-Entsorgung und Geruchsneutralisation - vorausgesetzt, die Schadensdokumentation ist lückenlos. Die Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation kostet ca. 12 €/m², die Reinigung beginnt ab 500 €, Entsorgung wird mit ca. 40 €/m³ abgerechnet.
Nach der Freigabe durch die Erben oder den Nachlasspfleger beginnt die eigentliche Sanierung. Das Einsatzprotokoll dokumentiert jeden Arbeitsschritt - von der Entnahme kontaminierter Materialien bis zur Desinfektion mit VAH-gelisteten Mitteln bewährten Wirkspektrums. Für die Wiedervermietung nach Todesfall ist eine vollständige Freigabemessung der Raumluft sinnvoll, um das Stigma des Leerstands zu entkräften. Haaren hat mit seinen rund 12.000 Einwohnern einen überschaubaren Wohnungsmarkt - eine sauber sanierte Wohnung lässt sich deutlich besser weitervermieten als eine mit ungeklärter Geschichte.
Besichtigung, Angebot, Reinigung, Freigabe - der Ablauf beginnt mit einem Anruf: ☎︎ 0800 6003005.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Haaren und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Schildern Sie möglichst genau, was passiert ist: Art des Vorfalls, Raumgröße, betroffene Flächen und — falls bekannt — den Zeitraum seit dem Ereignis. Fotos über unser Kontaktformular erleichtern die Einschätzung für Haaren erheblich.
Kontaminierte Materialien werden fachgerecht als Sondermüll entsorgt. Wir arbeiten mit zugelassenen Entsorgungsbetrieben zusammen und dokumentieren die ordnungsgemäße Entsorgung in Haaren lückenlos.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Die Sachkunde nach IfSG ist eine spezielle Qualifikation für den Umgang mit infektiösen Materialien und biologischen Gefahrstoffen. Sie umfasst Hygienemaßnahmen, Desinfektionsverfahren und die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien.
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