Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod des Mieters. Er geht auf die Erben über. Das regeln §§ 563-564 BGB eindeutig. Für Vermieter in Greven beginnt damit eine Phase rechtlicher und praktischer Unsicherheit, die sich - gerade bei einem Mieter verstorben lange unentdeckt - über Wochen hinziehen kann. Besonders die Abrechnung von Mietkaution und Betriebskosten wirft Fragen auf.
Solange der Mietvertrag besteht, schulden die Erben die Miete. Das gilt auch rückwirkend. Sobald das Nachlassgericht in Greven - zuständig ist das Amtsgericht Steinfurt - die Erben ermittelt hat, können Sie Ihre Forderungen geltend machen. Bis dahin dürfen Sie die Mietkaution nicht eigenmächtig verrechnen. Die Kaution bleibt zweckgebunden und wird erst nach Beendigung des Mietverhältnisses abgerechnet, frühestens nach einer angemessenen Prüffrist von sechs Monaten.
Weil Erben das Mietverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen können, endet der Mietvertrag häufig relativ schnell. Betriebskosten rechnen Sie anteilig bis zum Ende des Mietverhältnisses ab. Die Erben haften für offene Forderungen mit dem Nachlass.
Vermieter dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten. Auch nicht nach dem Tod. Erst nach polizeilicher Freigabe und Klärung der Erbschaft ist ein Zugang möglich. Wenn keine Erben auffindbar sind, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Dieser entscheidet über die Wohnungsauflösung.
In Greven - einem Mittelzentrum im Kreis Steinfurt mit rund 38.000 Einwohnern und wachsendem Wohnungsbestand im Neubaugebiet Wöste - bedeutet jeder Monat Leerstand spürbaren Mietausfall. Dennoch gilt: Ohne rechtliche Grundlage keine Räumung. Wer vorschnell handelt, riskiert Schadensersatzansprüche der Erben.
Wurde der Mieter erst spät gefunden, bestehen häufig erhebliche Kontaminationen. Es besteht Infektionsgefahr durch Körperflüssigkeiten und Verwesungsprodukte. Die Reinigung fällt unter die Biostoffverordnung. Nur entsprechend ausgebildetes Personal darf diese Arbeiten durchführen. Eine Tatortreinigung kostet ab 500 €, Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation liegt bei 12 €/m².
Die Gebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Verstorbenen übernimmt in vielen Fällen einen Teil der Sanierungskosten. Voraussetzung ist ein dokumentierter Maßnahmenplan mit Fotodokumentation und Kostenvoranschlag. Bei einer kostenlosen Besichtigung erfassen wir den gesamten Schaden und erstellen diese Unterlagen für Ihre Versicherung.
Wenn Verwesungsflüssigkeit in den Estrich eingedrungen ist, reicht eine oberflächliche Reinigung nicht aus. Dann braucht es eine Estrichsanierung, bei der kontaminierte Schichten entfernt und neu aufgebaut werden. Spezielle Tenside lösen dabei organische Rückstände aus mineralischen Untergründen. Die Entsorgung kontaminierter Materialien wird mit etwa 40 €/m³ kalkuliert, eine Reinigungsstunde mit 40 €.
Für die Neuvermietung muss jede Spur beseitigt sein. Kein Geruch, keine Verfärbung. Eine fachgerecht sanierte Wohnung lässt sich erfahrungsgemäß ohne Preisabschlag vermieten, selbst wenn Nachbarn vom Todesfall wissen. Die lückenlose Dokumentation aller Arbeiten schützt Sie als Vermieter bei späteren Rückfragen.
Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung: ☎︎ 0800 6003005.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Greven und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Schildern Sie möglichst genau, was passiert ist: Art des Vorfalls, Raumgröße, betroffene Flächen und — falls bekannt — den Zeitraum seit dem Ereignis. Fotos über unser Kontaktformular erleichtern die Einschätzung für Greven erheblich.
Unsere Mitarbeiter verfügen über Sachkunde nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und werden regelmäßig geschult. Sie arbeiten mit professioneller Schutzausrüstung und nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts.
Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Greven und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.
Ja, bei Todesfällen übernimmt häufig die Hausratversicherung des Verstorbenen oder die Gebäudeversicherung des Eigentümers die Kosten. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
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