Ein Todesfall in der Mietwohnung stellt Vermieter in Graben-Neudorf vor rechtliche und praktische Fragen. Der Mietvertrag endet nicht automatisch — gemäß §§ 563–564 BGB treten die Erben ein, sofern sie nicht innerhalb eines Monats kündigen. Die Wohnung darf nicht eigenmächtig betreten werden.
Das Nachlassgericht ermittelt die Erben. Werden keine gefunden, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger. Die Kosten für Reinigung und Sanierung trägt der Nachlass. Häufig übernehmen Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen die Ausgaben. Klären Sie frühzeitig, ob eine Versicherungsübernahme möglich ist. Unter ☎︎ 0800 6003005 beraten wir Sie zu den nächsten Schritten.
Bei länger unentdeckten Todesfällen hinterlassen Verwesungsprozesse biologische Rückstände, die nach TRBA 250 als gefährliche Stoffe gelten. Die Desinfektion erfolgt mit VAH-gelisteten Mitteln nach RKI-Richtlinien. Gerüche werden durch Ozonbehandlung neutralisiert (ab 12 €/m²). Kontaminierte Materialien werden fachgerecht entsorgt (ab 40 €/m³). Eine kostenlose Besichtigung durch einen Fachbetrieb hilft, den Umfang der Maßnahmen einzuschätzen.
Wir begleiten Vermieter in Graben-Neudorf von der Besichtigung bis zur Freigabe der Wohnung. Rufen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 an.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Graben-Neudorf und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Graben-Neudorf enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Unsere Mitarbeiter verfügen über Sachkunde nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und werden regelmäßig geschult. Sie arbeiten mit professioneller Schutzausrüstung und nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts.
Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Graben-Neudorf und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.
Ja, bei Todesfällen übernimmt häufig die Hausratversicherung des Verstorbenen oder die Gebäudeversicherung des Eigentümers die Kosten. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
Wir sind für Sie im Einsatz in Neudorf · Graben · Huttenheim · Hambrücken · Dettenheim · Karlsdorf · Karlsdorf-Neuthard · Rußheim · Neuthard · Liedolsheim · Hochstetten · Friedrichstal · Spöck · Wiesental · Forst · Linkenheim-Hochstetten · Philippsburg · Linkenheim · Büchenau · Wohnungsräumung Stutensee · Wohnungsräumung Bruchsal · Germersheim · Eggenstein-Leopoldshafen · Wohnungsräumung Speyer · Wohnungsräumung in Baden-Württemberg
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