Wenn ein Mieter verstirbt, stehen Vermieter vor rechtlichen und praktischen Fragen. Der Mietvertrag erlischt nicht automatisch - er geht gemäß §563 und §564 BGB auf die Erben über. Diese treten in die Rechte und Pflichten des Mieters ein. Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nicht eigenmächtig betreten - dies ist nur nach Absprache mit den Erben oder dem Nachlassgericht möglich.
Das hängt von der Erbenlage ab. Treten die Erben in den Vertrag ein, läuft er zunächst weiter. Sie haben jedoch ein Sonderkündigungsrecht nach §564 BGB und können den Vertrag mit der gesetzlichen Frist von einem Monat kündigen. Werden keine Erben ermittelt, übernimmt ein Nachlasspfleger die Abwicklung über das Nachlassgericht.
Die Erbenermittlung kann mehrere Wochen oder Monate dauern, während die Wohnung ungenutzt bleibt. In dieser Zeit stellt sich für Vermieter die Frage der Haftung für entstehende Schäden.
Bei länger unentdeckten Todesfällen können erhebliche Kosten für Reinigung und Geruchsneutralisation anfallen. Hier greift oft die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen, sofern Schäden dokumentiert sind. Eine Abklärung mit den Erben oder dem Nachlasspfleger ist notwendig, um Ansprüche geltend zu machen.
Eine Wiedervermietung ist erst nach vollständiger Sanierung und Klärung der Erbschaft möglich. Fachbetriebe bieten eine kostenlose Besichtigung an, um den Aufwand abzuschätzen.
Die Reinigung nach einem Todesfall erfordert die Einhaltung der Biostoffverordnung (BiostoffV). Desinfektionsmittel müssen VAH-gelistet sein, um eine sichere Dekontamination zu gewährleisten. Der Ablauf umfasst Besichtigung, Angebot, Reinigung und Freigabe der Wohnung. Eine Ozonbehandlung zur Geruchsbeseitigung kostet ab 12 €/m².
Nach der Sanierung kann ein Todesfall in der Wohnung potenzielle Mieter verunsichern. Diskrete Dokumentation und fachgerechte Aufbereitung helfen bei der Wiedervermietung.
Eine erste Einschätzung erhalten Sie kostenlos unter ☎︎ 0800 6003005.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Gilching. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Gilching, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.
Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Gilching für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.
Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Gilching sollte der Vermieter informiert werden.
Ja, in Gilching und der gesamten Region Bayern stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Puchheim · Germering · Wohnungsräumung Gauting · Eichenau · Wohnungsräumung Fürstenfeldbruck · Planegg · Gräfelfing · Aubing-Lochhausen-Langwied · Gröbenzell · Olching · Starnberg · Maisach · Pasing · Hadern · Pasing-Obermenzing · Herrsching a.Ammersee · Allach-Untermenzing · Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln · Solln · Sendling-Westpark · Wohnungsräumung in Bayern
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