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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Erlenbach

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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In Erlenbach im schönen Bayern leben viele Menschen auf engem Raum. Doch was passiert, wenn ein Mieter verstirbt und seine Wohnung hinterlässt? Diese Frage stellt sich mehr Vermietern, als man denkt. Im Falle eines Todesfalls in einer Mietwohnung gibt es einige rechtliche Aspekte, die Sie als Vermieter kennen sollten. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Vielmehr tritt nach § 563 BGB der Erbe in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen.

Was geschieht mit dem Mietvertrag im Todesfall?

Ein Mietvertrag bleibt auch nach dem Tod des Mieters bestehen. Die Erben übernehmen sowohl die Rechte als auch die Pflichten aus dem bestehenden Mietverhältnis. Das bedeutet, dass die Miete weiterhin gezahlt werden muss und die Wohnung nicht ohne Weiteres betreten werden darf. Selbst wenn die Wohnung lange unentdeckt bleibt, darf der Vermieter keinen eigenmächtigen Zugriff auf die Räumlichkeiten nehmen. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen, wie etwa Schadensersatzforderungen der Erben. Die Klärung der Erbfolge kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, weshalb Geduld gefragt ist.

Wie ist die Haftung bei Schäden geregelt?

Kommt es zu einem Todesfall in der Mietwohnung und der Mieter wird lange nicht entdeckt, können erhebliche Schäden entstehen. Diese reichen von unangenehmen Gerüchen bis hin zu Schädlingsbefall. Zunächst haften die Erben für solche Schäden. Sollten diese das Erbe ausschlagen, wird ein Nachlasspfleger bestellt, der die finanziellen Mittel des Nachlasses überprüft. Reicht das Vermögen nicht aus, um alle Kosten zu decken, könnte der Vermieter auf den Restkosten sitzen bleiben. In solchen Fällen kann auch die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen relevant werden.

  • Erben übernehmen die Haftung für Schäden
  • Versicherungen können unter bestimmten Umständen einspringen
  • Nachlasspfleger wird bei Erbausschlagung aktiv
  • Vermieter könnte Restkosten tragen müssen

Wie läuft die Wohnungsauflösung ab?

Die Auflösung der Wohnung kann erst beginnen, wenn die Erbfolge geklärt ist. Das Nachlassgericht kümmert sich um die Ermittlung der Erben und die Ausstellung der Erbscheine. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Währenddessen ist es ratsam, eine kostenlose Besichtigung durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Diese hilft, das Schadensausmaß zu dokumentieren und die nächsten Schritte zu planen. Eine professionelle Tatortreinigung umfasst die Beseitigung sichtbarer Schäden und darüber hinaus die Geruchsneutralisation und Desinfektion der Räume.

Moderne Techniken wie die Ozonbehandlung sind in der Lage, selbst hartnäckige Gerüche zu beseitigen. Die Kosten für eine solche Reinigung beginnen bei etwa 500 Euro für kleinere Bereiche. Eine gründliche Dokumentation aller Schäden ist entscheidend, um spätere Kostenerstattungen oder Ansprüche gegenüber Versicherungen geltend zu machen.

Wann ist die Wiedervermietung möglich?

Nach einer vollständigen Sanierung kann die Wohnung wieder vermietet werden. Neben der physischen Reinigung müssen auch rechtliche Aspekte beachtet werden. Potenzielle Nachmieter haben das Recht, über frühere Vorkommnisse informiert zu werden, wenn diese die Wohnqualität beeinflussen könnten. Eine professionelle Sanierung durch zertifizierte Fachbetriebe bietet hier die nötige Rechtssicherheit und dokumentiert die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Wohnung.

Für eine individuelle Beratung und eine kostenlose Besichtigung der betroffenen Räume stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter ☎︎ 0800 6003005. In Erlenbach unterstützen wir Sie mit fachgerechter Sanierung und rechtssicherer Dokumentation aller Maßnahmen.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Erlenbach

FAQ: Wohnungsräumung nach Todesfall in Erlenbach

Wie beauftrage ich eine Wohnungsräumung nach Todesfall in Erlenbach?

Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Erlenbach. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.

Kommen Ihre Fahrzeuge in Erlenbach unbeschriftet?

Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Erlenbach eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.

Wer darf eine Wohnungsräumung nach Todesfall in Erlenbach beauftragen?

Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Erlenbach sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.

Kann ich nach der Wohnungsräumung nach Todesfall in Erlenbach bedenkenlos einziehen?

Nein, unser Ziel ist es, alle sichtbaren und unsichtbaren Spuren restlos zu beseitigen. Dazu gehören auch Gerüche und biologische Rückstände. Die Wohnung in Erlenbach wird in einem Zustand übergeben, der eine sofortige Nachnutzung ermöglicht.

Wie stelle ich sicher, dass die Wohnungsräumung nach Todesfall in Erlenbach fachgerecht durchgeführt wird?

Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Erlenbach setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.



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