Wenn ein Mieter verstorben ist, stehen Vermieter vor rechtlichen und praktischen Herausforderungen. Die Wohnung wird oft polizeilich versiegelt, der Zugang ist verwehrt. Gleichzeitig laufen die Mietzahlungen weiter, während ungeklärt bleibt, wer verantwortlich ist. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod — die Erben übernehmen alle Rechte und Pflichten.
Nach § 563 BGB läuft der Mietvertrag automatisch weiter. Die Erben treten in alle Rechte und Pflichten ein, einschließlich der Mietzahlung. Erst nach einer ordnungsgemäßen Kündigung durch die Erben (Frist: ein Monat) endet das Mietverhältnis. Bei unbekannten Erben bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger, der über die Fortsetzung oder Beendigung entscheiden kann.
Eine polizeiliche Versiegelung ist rechtlich bindend. Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nicht eigenmächtig öffnen — auch nicht mit Ihrem Hausschlüssel. Ein Verstoß kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Das Nachlassgericht oder die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Aufhebung der Versiegelung. In Döbeln dauert dieser Prozess meist wenige Tage bis mehrere Wochen.
Die Erben haften für Kosten der Wohnungsauflösung und Sanierung. Häufig springt die Hausratversicherung des Verstorbenen oder eine Haftpflichtversicherung ein. Auch die Gebäudeversicherung übernimmt manchmal Schäden am Gebäude. Eine frühzeitige Prüfung der Versicherungsübernahme ist empfehlenswert.
Nach der Freigabe durch die Behörden beginnt die eigentliche Arbeit. Bei biologischen Rückständen und Gerüchen ist eine Fachsanierung erforderlich. Die Reinigung erfolgt nach TRBA 250 mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln. Eine Ozonbehandlung (ab 12 €/m²) neutralisiert Gerüche dauerhaft. Dokumentieren Sie alle Maßnahmen mit Fotos und Zertifikaten — diese Nachweise schaffen Vertrauen bei neuen Mietern und schützen Sie rechtlich ab.
Für eine kostenlose Besichtigung und unverbindliche Beratung erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Döbeln und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Schildern Sie möglichst genau, was passiert ist: Art des Vorfalls, Raumgröße, betroffene Flächen und — falls bekannt — den Zeitraum seit dem Ereignis. Fotos über unser Kontaktformular erleichtern die Einschätzung für Döbeln erheblich.
Kontaminierte Materialien werden fachgerecht als Sondermüll entsorgt. Wir arbeiten mit zugelassenen Entsorgungsbetrieben zusammen und dokumentieren die ordnungsgemäße Entsorgung in Döbeln lückenlos.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Die Sachkunde nach IfSG ist eine spezielle Qualifikation für den Umgang mit infektiösen Materialien und biologischen Gefahrstoffen. Sie umfasst Hygienemaßnahmen, Desinfektionsverfahren und die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien.
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