Professionelle Hausverwaltung koordiniert. Der Fachbetrieb saniert. Der Vermieter dokumentiert. Wenn ein Mieter verstorben ist und der Todesfall in der Mietwohnung zur Herausforderung wird, brauchen Eigentümer in Bochum-Werne klare Orientierung - rechtlich wie praktisch. Werne, einst geprägt von fünf Steinkohlezechen, ist heute ein gewachsener Wohnstadtteil mit rund 15.000 Einwohnern. Auch hier stehen Vermieter nach einem Todesfall vor denselben Fragen: Wer darf die Wohnung betreten? Wer zahlt? Wie läuft die Wiedervermietung?
Nach § 563 und § 564 BGB geht der Mietvertrag beim Tod des Mieters automatisch auf die Erben über. Der Vermieter hat zunächst keine Handhabe, das Mietverhältnis einseitig zu beenden. Die Erben besitzen ein Sonderkündigungsrecht mit einmonatiger Frist. Bis zur Kündigung bleibt der Vertrag unverändert bestehen - einschließlich der Mietzahlungspflicht. Eigenmächtiges Betreten der Wohnung durch den Vermieter ist unzulässig, selbst wenn die Miete ausbleibt. Das Nachlassgericht ist zuständig, sobald kein Erbe bekannt ist oder die Erbschaft ausgeschlagen wird.
Wer zahlt bei Mieter verstorben? Haften die Erben als Rechtsnachfolger für Reinigung, Räumung und Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen. Die Gebäudeversicherung des Vermieters greift bei Substanzschäden - etwa kontaminiertem Estrich oder verunreinigten Wandflächen. Kaution und Versicherungsleistung decken häufig einen Großteil der Kosten. Den verbleibenden Rest können Vermieter gegenüber den Erben geltend machen.
Erst nach Klärung der Erbschaft darf mit der Wohnungsauflösung begonnen werden. Liegt ein Erbschein vor oder haben die Erben schriftlich zugestimmt, startet der Prozess: Besichtigung, Angebot, Reinigung, Freigabe. Bei längerem Liegefall sind biologische Kontaminationen wahrscheinlich. Dann gilt die Biostoffverordnung - das Reinigungspersonal muss entsprechend geschützt arbeiten. Für die Desinfektion kommen VAH-gelistete Mittel sowie Peressigsäure zum Einsatz. Ein lückenloses Reinigungsprotokoll sichert die Dokumentation für Versicherung und Erben.
Reicht die Flächenreinigung nicht aus? Bei tief eingedrungenen Gerüchen ist eine Bodenaufbereitung notwendig - in schweren Fällen bis zum Estrich. Zur Geruchsneutralisation folgt eine Ozonbehandlung ab 12 €/m². Das Risiko einer Kontaktinfektion durch unsachgemäße Reinigung ist real; deshalb sollte ausschließlich spezialisiertes Fachpersonal eingesetzt werden. Die Tatortreinigung beginnt ab ca. 500 €, Entsorgung kostet rund 40 €/m³.
Innerhalb von wenigen Wochen nach der Wohnungsfreigabe lässt sich eine sanierte Mietwohnung in Bochum-Werne neu vermieten. Innerhalb dieses Zeitraums entscheidet die Qualität der Sanierung darüber, ob ein Makler die Wohnung ohne Preisabschlag anbieten kann. Ein vollständiges Reinigungsprotokoll und eine dokumentierte Geruchsneutralisation reduzieren das sogenannte Stigma erheblich - und damit auch den Vermarktungsaufwand. Maklerkosten lassen sich durch zügiges Handeln begrenzen.
Eine kostenlose Besichtigung gibt Ihnen Klarheit über den tatsächlichen Sanierungsbedarf. Erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 - wir beraten zum Vorgehen in Bochum-Werne.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Bochum-Werne und Umgebung.
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Bochum-Werne und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.
Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Bochum-Werne und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.
Ja, nach einer professionellen Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Wohnung in Bochum-Werne wieder vollständig bewohnbar. Wir entfernen alle Kontaminationen und sorgen für eine hygienisch einwandfreie Übergabe.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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