Wer zahlt die Sanierung? Die Erben - falls es welche gibt. Sonst greift die Nachlassregelung. Wenn ein Mieter in Backnang verstirbt, stehen Sie als Vermieter vor drängenden Fragen: Wer trägt die Kosten, wann dürfen Sie die Wohnung betreten, und wie geht es weiter mit dem Mietvertrag? Gerade in den ersten 48 Stunden nach dem Mieter Tod in der Wohnung werden Weichen gestellt, die über Monate nachwirken.
Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod. Das regelt § 563 BGB klar: Lebte der Mieter mit einem Partner oder Familienangehörigen zusammen, tritt diese Person in den Vertrag ein. Gab es keine Mitbewohner, geht der Mietvertrag nach § 564 BGB auf die Erben über. Die Erben können innerhalb eines Monats kündigen. Tun sie das nicht, läuft der Vertrag weiter - samt Mietzahlungspflicht. Mieter verstorben wer zahlt, ist damit zunächst beantwortet: Die Erben haften für Miete und Nebenkosten.
Komplizierter wird es, wenn keine Erben bekannt sind. In Backnang - einer Großen Kreisstadt im Rems-Murr-Kreis mit knapp 39.000 Einwohnern - ist das zuständige Nachlassgericht am Amtsgericht Backnang Ihr Ansprechpartner. Das Gericht ermittelt die Erben oder bestellt einen Nachlasspfleger. Bis dahin gilt: Sie dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten.
Nein. Auch nach dem Tod des Mieters bleibt die Wohnung durch den fortbestehenden Mietvertrag geschützt. Selbst wenn die Polizei die Wohnung nach der Leichenbergung freigibt, berechtigt Sie das nicht zum Zutritt. Erst wenn die Erben identifiziert sind und entweder den Vertrag kündigen oder Ihnen Zugang gewähren, dürfen Sie handeln. Eine Wohnung räumen nach Tod des Mieters ohne Zustimmung der Erben kann Schadensersatzansprüche auslösen. Das gilt auch für vermeintlich wertlose Gegenstände.
Wenn Sie vermuten, dass von der Wohnung eine Gefahr ausgeht - etwa durch Verwesungsgerüche, die eine Infektionskette in Gang setzen könnten - , wenden Sie sich an das Ordnungsamt. Dieses kann eine Gefährdungsbeurteilung veranlassen und gegebenenfalls den Zutritt anordnen. Eigenmächtig handeln sollten Sie trotzdem nicht.
Das hängt von der Situation ab. Grundsätzlich tragen die Erben die Kosten für die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands. Wurde der Mieter erst spät gefunden, können die Sanierungskosten erheblich sein: Tatortreinigung beginnt ab 500 €, eine Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation kostet ab 12 €/m². Hinzu kommen Entsorgungskosten von etwa 40 €/m³ für kontaminierte Materialien. In vielen Situationen übernimmt die Gebäudeversicherung oder eine Hausratversicherung des Verstorbenen einen Teil der Kosten. Prüfen Sie Ihre Police und reichen Sie unseren Kostenvoranschlag ein.
Sobald die Erbschaft geklärt ist, kann die eigentliche Arbeit beginnen. Wir führen eine Schadstoffentfrachtung durch, behandeln betroffene Flächen mit VAH-gelisteten Biozid-Präparaten und dokumentieren jeden Arbeitsschritt nach BiostoffV. Für die Wiedervermietung ist das entscheidend: Kein Interessent mietet eine Wohnung, in der noch Spuren sichtbar oder riechbar sind. Wir arbeiten routiniert und kennen die Anforderungen - auch bei der Mieter verstorben Situation in Backnang und den Nachbarorten wie Oppenweiler oder Aspach.
Eine kostenlose Besichtigung verschafft Ihnen Klarheit über den Sanierungsbedarf und die Kosten. Die Sanierung übernehmen wir. Erreichbar unter ☎︎ 0800 6003005.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Backnang und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Backnang enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Ja, der Vermieter oder die Hausverwaltung kann die Wohnungsräumung in Backnang beauftragen. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis beendet ist (Kündigung an die Erben) oder eine Vollmacht vorliegt. Wir beraten Sie dazu unter 0800 6003005.
Rund um Backnang sind wir unter anderem in Leutenbach, Winnenden und Schwaikheim tätig. Unser Netzwerk in Baden-Württemberg ermöglicht kurze Anfahrtswege und schnelle Einsatzzeiten.
Ja, bei Todesfällen übernimmt häufig die Hausratversicherung des Verstorbenen oder die Gebäudeversicherung des Eigentümers die Kosten. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Leutenbach · Wohnungsräumung Winnenden · Wohnungsräumung Schwaikheim · Rudersberg · Steinheim an der Murr · Murrhardt · Marbach am Neckar · Korb · Remseck am Neckar · Remshalden · Waiblingen · Weinstadt · Freiberg am Neckar · Kernen im Remstal · Welzheim · Schorndorf · Ludwigsburg · Stuttgart Mühlhausen · Fellbach · Kornwestheim · Wohnungsräumung in Baden-Württemberg
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