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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Amberg

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Als Vermieter in Amberg stehen Sie nach dem Tod eines Mieters vor rechtlichen und praktischen Herausforderungen. Wer kommt für die Kosten auf, und wann können Sie die Wohnung wieder vermieten? Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Schritte.

Was passiert mit dem Mietvertrag?

Ein Todesfall beendet das Mietverhältnis nicht automatisch. Nach §§ 563–564 BGB geht der Mietvertrag auf die Erben über. Die Erben treten in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Sie als Vermieter dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten oder räumen, selbst wenn sie versiegelt wurde.

Erben ermitteln

Das Nachlassgericht ermittelt die rechtmäßigen Erben. Dieser Prozess kann einige Wochen dauern, besonders wenn kein Testament vorliegt oder die Erben unbekannt sind. In solchen Fällen wird ein Nachlasspfleger eingesetzt. Ergreifen Sie in dieser Zeit keine voreiligen Maßnahmen.

Wer haftet für die Kosten?

Die Erben sind für ausstehende Mieten und Sanierungskosten verantwortlich. Oft übernimmt jedoch die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen diese Kosten — eine Prüfung lohnt sich frühzeitig.

Wer räumt die Wohnung?

Die Wohnungsauflösung darf erst nach Klärung der Erbschaft erfolgen. Die Erben oder der Nachlasspfleger sind dafür zuständig. Ein Fachbetrieb kann unterstützen, sobald die Freigabe vorliegt.

Geruchsbelastung und Wiedervermietung

Wurde der Tod erst nach längerer Zeit entdeckt, sind spezielle Verfahren wie die Ozonbehandlung (ab 12 €/m²) notwendig, um Gerüche dauerhaft zu beseitigen. Eine gründliche Sanierung nach RKI-Richtlinien ist Voraussetzung für die Wiedervermietung. Transparenz gegenüber potenziellen Mietern vermeidet spätere Probleme.

Für eine kostenlose Besichtigung in Amberg erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Amberg

Wissenswertes zur Wohnungsräumung nach Todesfall in Amberg

Wen rufe ich für Wohnungsräumung nach Todesfall in Amberg an?

Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Amberg. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.

Ist die Entsorgung in den Kosten für Amberg enthalten?

Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Amberg, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.

Arbeiten Sie diskret bei der Wohnungsräumung nach Todesfall in Amberg?

Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Amberg für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.

Brauche ich eine Polizeifreigabe für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Amberg?

Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Amberg sollte der Vermieter informiert werden.

Was bedeutet Sachkunde nach dem Infektionsschutzgesetz?

Ja, wir arbeiten nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts und setzen zertifizierte Desinfektionsmittel ein. Unsere Verfahren entsprechen den geltenden Hygienestandards. Alle Einsätze in Amberg werden dokumentiert.



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