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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Maxhütte-Haidhof

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Als Vermieter stehen Sie vor besonderen Herausforderungen, wenn ein Mieter in der Wohnung verstorben ist. Die rechtliche Situation ist komplex und erfordert ein strukturiertes Vorgehen. Der Mietvertrag geht automatisch auf die Erben über, auch wenn diese noch nicht ermittelt sind. Die versiegelte Wohnung dürfen Sie nicht eigenmächtig betreten.

Rechtslage nach dem Tod des Mieters

Nach § 563 BGB geht der Mietvertrag auf die Erben über. Diese haften für alle Verpflichtungen des Verstorbenen, einschließlich Mietzahlungen. Das Nachlassgericht ermittelt die Erben und bestellt gegebenenfalls einen Nachlasspfleger. Die Erben können das Mietverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen. Lehnen alle Erben das Erbe ab, fällt der Nachlass an das Land Bayern.

Versicherung und Kostenübernahme

Reinigungs- und Sanierungskosten nach einem Todesfall in der Mietwohnung werden häufig von Versicherungen übernommen. Die Hausratversicherung des Verstorbenen deckt oft Schäden durch unentdeckte Todesfälle ab. Auch die private Haftpflichtversicherung kann greifen. Prüfen Sie über die Erben oder den Nachlasspfleger, ob entsprechende Policen bestehen. Falls keine Versicherung einspringt, haften die Erben für die Kosten.

Professionelle Sanierung organisieren

Biologische Kontaminationen und Gerüche machen eine fachgerechte Reinigung unumgänglich. Die Reinigung erfolgt mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln nach RKI-Richtlinien. Kontaminierte Materialien werden fachgerecht entsorgt und alle Arbeitsschritte dokumentiert — das ist wichtig für Versicherungsansprüche und Nachweise gegenüber neuen Mietern. Eine Ozonbehandlung neutralisiert hartnäckige Gerüche dauerhaft.

Wiedervermietung vorbereiten

Eine vollständige Sanierung und die Dokumentation aller Maßnahmen schaffen die Grundlage für eine erfolgreiche Wiedervermietung. Zertifikate über Desinfektion und Geruchsneutralisation zerstreuen Bedenken von Mietinteressenten. Nach einer kostenlosen Besichtigung bewerten wir den Sanierungsaufwand und erstellen ein detailliertes Angebot.

Für eine unverbindliche Beratung erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Maxhütte-Haidhof

Wissenswertes zur Wohnungsräumung nach Todesfall in Maxhütte-Haidhof

Wen rufe ich für Wohnungsräumung nach Todesfall in Maxhütte-Haidhof an?

Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Maxhütte-Haidhof. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.

Ist die Wohnung in Maxhütte-Haidhof nach der Wohnungsräumung nach Todesfall wieder sicher?

Nein, unser Ziel ist es, alle sichtbaren und unsichtbaren Spuren restlos zu beseitigen. Dazu gehören auch Gerüche und biologische Rückstände. Die Wohnung in Maxhütte-Haidhof wird in einem Zustand übergeben, der eine sofortige Nachnutzung ermöglicht.

Arbeiten Sie diskret bei der Wohnungsräumung nach Todesfall in Maxhütte-Haidhof?

Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Maxhütte-Haidhof für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.

Brauche ich eine Polizeifreigabe für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Maxhütte-Haidhof?

Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Maxhütte-Haidhof sollte der Vermieter informiert werden.

Was bedeutet Sachkunde nach dem Infektionsschutzgesetz?

Ja, wir arbeiten nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts und setzen zertifizierte Desinfektionsmittel ein. Unsere Verfahren entsprechen den geltenden Hygienestandards. Alle Einsätze in Maxhütte-Haidhof werden dokumentiert.



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