Der Tod eines Mieters stellt Vermieter vor rechtliche und praktische Herausforderungen. In Schwandorf müssen Sie als Vermieter bestimmte Schritte einhalten, wenn ein Mieter verstorben ist. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod – er geht nach §§ 563-564 BGB auf die Erben über. Betreten Sie die Wohnung nicht eigenmächtig, auch wenn Sie den Zustand prüfen möchten. Das Nachlassgericht oder die Polizei versiegelt oft die Räume bis zur Klärung der Erbfolge.
Das Nachlassgericht ermittelt die Erben und regelt den Nachlass. Dieser Prozess dauert oft mehrere Wochen oder Monate. Kontaktieren Sie das zuständige Gericht, um den aktuellen Stand zu erfragen. Sind keine Erben auffindbar, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger. Dieser übernimmt dann die Verwaltung des Nachlasses und entscheidet über die weitere Nutzung der Wohnung. Dokumentieren Sie alle Kommunikation schriftlich für spätere Nachweise.
Die Erben haften für ausstehende Mietzahlungen und anfallende Kosten. Prüfen Sie gemeinsam mit den Erben oder dem Nachlasspfleger, ob eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen existiert. Diese Versicherungen übernehmen häufig Kosten für Reinigung und Sanierung. Fordern Sie eine kostenlose Besichtigung an, um den tatsächlichen Aufwand zu bewerten. Fachbetriebe erstellen unverbindliche Kostenvoranschläge, die bei Versicherungsverhandlungen hilfreich sind. Kontaktieren Sie ☎︎ 0800 6003005 für eine professionelle Einschätzung der Situation.
Eine Mietwohnung Todesfall Sanierung erfordert oft spezielle Maßnahmen. Gerüche, Flecken oder andere Verunreinigungen machen eine fachgerechte Reinigung notwendig. Ozonbehandlungen neutralisieren hartnäckige Gerüche für etwa 12 €/m². Die Desinfektion erfolgt nach RKI-Richtlinien und TRBA 250. Beauftragen Sie nur Fachbetriebe mit entsprechender Zertifizierung. Eine diskrete Abwicklung minimiert das Stigma für künftige Vermietungen und schützt den Ruf Ihrer Immobilie.
Befolgen Sie diese Reihenfolge bei einem Nachlassgericht bei verstorbenem Mieter Fall:
Vermeiden Sie voreiliges Handeln ohne rechtliche Absicherung. Ein strukturiertes Vorgehen schützt Sie vor Haftungsrisiken und erleichtert die Wiedervermietung. Professionelle Unterstützung durch erfahrene Dienstleister verkürzt den gesamten Prozess erheblich und sorgt für eine sachgerechte Abwicklung in Schwandorf.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Schwandorf und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Schildern Sie möglichst genau, was passiert ist: Art des Vorfalls, Raumgröße, betroffene Flächen und — falls bekannt — den Zeitraum seit dem Ereignis. Fotos über unser Kontaktformular erleichtern die Einschätzung für Schwandorf erheblich.
Unsere Mitarbeiter verfügen über Sachkunde nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und werden regelmäßig geschult. Sie arbeiten mit professioneller Schutzausrüstung und nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts.
Von Schwandorf aus betreuen wir die gesamte Umgebung. Unser Einsatzgebiet ist bundesweit, und wir sind in Bayern mit erfahrenen Fachkräften vertreten.
Ja, bei Todesfällen übernimmt häufig die Hausratversicherung des Verstorbenen oder die Gebäudeversicherung des Eigentümers die Kosten. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
Wir sind für Sie im Einsatz in Krondorf · Prissath · Nattermoos · Ettmannsdorf · Dachelhofen · Richt · Höflarn · Kronstetten · Fronberg · Sitzenhof · Egidiberg · Löllsanlage · Naabsiegenhofen · Kreith · Niederarling · Alberndorf · Gögglbach · Naabeck · Grain · Krumlengenfeld · Maxhütte-Haidhof · Wohnungsräumung Burglengenfeld · Kümmersbruck · Wohnungsräumung Amberg · Wohnungsräumung Regenstauf · Wohnungsräumung in Bayern
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