Stigma nach einem Todesfall: Muss der Vermieter künftige Mieter informieren? Die Rechtslage ist nicht eindeutig. Klar ist dagegen: Wenn ein Mieter in Altglienicke verstorben ist, stehen Sie als Vermieter vor einer Reihe konkreter Fragen - und die erste betrifft den Schlüssel zur Wohnung.
Das Mietrecht ist hier eindeutig. Nach einem Todesfall geht das Mietverhältnis automatisch auf die Erben über - geregelt in §§ 563-564 BGB. Die Wohnung gehört damit zum Nachlass. Sie als Vermieter dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten, auch dann nicht, wenn Sie einen Ersatzschlüssel besitzen. Erst wenn Erben ermittelt und berechtigt sind, kann die Schlüsselübergabe erfolgen.
Sobald keine Erben vorhanden sind oder das Erbe ausgeschlagen wird, übernimmt das Nachlassgericht. Ein Nachlasspfleger wird eingesetzt - dieser ist dann Ihr Ansprechpartner. Wer räumt die Wohnung nach Tod des Mieters? Die Erben. Schlagen sie das Erbe aus, trägt das Nachlassgericht die Verantwortung. Zur Kostenfrage: Erben oder Nachlassmasse haften zuerst, danach greift unter Umständen Ihre Gebäudeversicherung.
Für die Wiedervermietung zählt die Dokumentation aller Schäden vor dem Rückbau. Unsere Mitarbeiter erfassen den Zustand der Wohnung vollständig, bevor sie mit der Sanierung beginnen. Bei Geruchsbelastung nach einem Todesfall setzen wir auf Ozonbehandlung ab 12 €/m² mit ausreichender Einwirkzeit. Wo biologisches Material vorhanden ist, gilt die BiostoffV - Biogefährdung durch Körperflüssigkeiten ist keine Seltenheit.
Die Sanierung selbst - Desinfektion mit VAH-gelisteten Mitteln, Rückbau kontaminierter Böden, Entsorgung ab 40 €/m³ - beginnt erst, wenn die Rechtslage geklärt ist. Wer bei einem Todesfall in der Mietwohnung haftet, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie dazu bei der Besichtigung.
Für eine kostenlose Erstberatung erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Altglienicke und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Altglienicke enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Ja, nach einer professionellen Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Wohnung in Altglienicke wieder vollständig bewohnbar. Wir entfernen alle Kontaminationen und sorgen für eine hygienisch einwandfreie Übergabe.
Für einen Kostenvoranschlag benötigen wir: Art des Vorfalls, Raumgröße (ungefähre m²), Anzahl betroffener Räume und möglichst Fotos. Rufen Sie 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Ja, bei Todesfällen übernimmt häufig die Hausratversicherung des Verstorbenen oder die Gebäudeversicherung des Eigentümers die Kosten. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
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