Todesfall in der Mietwohnung: Was viele Vermieter nicht wissen, ist, dass der Mietvertrag nicht automatisch endet. Er geht auf die Erben über. Das regelt das Gesetz.
Nach einem Todesfall in einer Mietwohnung gilt eine klare Regel: Der Vermieter darf die Wohnung nicht eigenmächtig betreten, auch wenn er einen Schlüssel besitzt. Der Nachlass gehört den Erben, und bis zur Klärung der Erbfolge hat der Vermieter kein Betretungsrecht. Wer trotzdem einbricht, riskiert strafrechtliche Konsequenzen. Warten ist also Pflicht - aber nicht tatenlos.
Wer zahlt nun eigentlich die laufenden Kosten? Gemäß §§ 563-564 BGB tritt der Erbe in den Mietvertrag ein. Nebenkosten, Miete, Schadensersatzansprüche - alles geht auf den Nachlass über. Solange kein Erbe bekannt ist, bleibt der Vermieter in einer Warteschleife. In Adlershof, wo der Wohnungsbestand im nordöstlichen Siedlungsteil aus zwei- bis viergeschossigen Altbauten besteht, können solche ungeklärten Situationen Monate dauern.
Innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Bekanntwerden des Todesfalls sollte die Versicherung informiert sein. Verzögerungen können den Versicherungsschutz gefährden. Das Nachlassgericht kann einen Nachlasspfleger bestellen, der als rechtlicher Vertreter der unbekannten Erben handelt und Entscheidungen über Wohnungsauflösung und Sanierung freigibt.
Ist der Mieter verstorben und lange unentdeckt geblieben, verschärft sich die Lage erheblich. Organische Substanzen zersetzen sich, Feuchtigkeit dringt in Estrich und Mauerwerk ein, Gerüche breiten sich ins Treppenhaus aus. Eine Sanierung ohne qualifizierten Fachbetrieb ist dann nicht mehr möglich. Kreuzkontamination zwischen Räumen entsteht schnell, wenn Reinigungsarbeiten ohne Arbeitsschutzplan durchgeführt werden.
Die Wohnungsauflösung darf erst nach Freigabe durch Erben oder Nachlasspfleger erfolgen. Erst dann kann AST Deutschland mit der Sanierung beginnen. Der Ablauf ist standardisiert:
Bei der Frage, wer bei einem Todesfall in der Mietwohnung haftet, gilt: Die Erben haften mit dem Nachlass. Reicht dieser nicht aus, springt in vielen Fällen die Gebäudeversicherung ein - vorausgesetzt, der Schaden wurde korrekt gemeldet und dokumentiert. Innerhalb weniger Tage lässt sich mit einer vollständigen Schadensakte die Kostenübernahme klären.
In Adlershof (12489) führt AST Deutschland die Besichtigung kostenfrei durch und erstellt eine lückenlose Dokumentation, die sowohl gegenüber dem Nachlasspfleger als auch gegenüber der Versicherung Bestand hat. Für Besichtigung und unverbindliches Angebot: ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Adlershof. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder die Hausratversicherung des Verstorbenen kann die Kosten in Adlershof tragen. Welche Versicherung zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gerne.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Adlershof erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
Ja, in Adlershof und der gesamten Region Berlin stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Adlershof setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
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