Der Todesfall in der Wohnung eines Angehörigen bringt neben der Trauer zusätzliche Belastungen mit sich. Rechtliche Verpflichtungen, praktische Aufgaben und die Frage, was mit der Wohnung geschieht, treffen gleichzeitig auf Sie ein. Die betreffende Wohnung des Verstorbenen wird Teil des Nachlasses und muss entsprechend behandelt werden.
Sobald ein Angehöriger verstorben ist, beginnt eine Kette rechtlicher Verpflichtungen. Die Sterbeurkunde muss beim Standesamt beantragt werden - sie ist Grundlage für alle weiteren Schritte. Gleichzeitig sollten Sie prüfen, ob eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung existiert, da diese oft Kosten für Reinigung und Räumung übernimmt. Der Mietvertrag läuft zunächst weiter, bis er ordnungsgemäß gekündigt wird. Erben haften für alle Verbindlichkeiten des Verstorbenen, können aber auch das Erbe ausschlagen. Diese Entscheidung muss innerhalb von sechs Wochen getroffen werden.
Die Wohnungsräumung erfordert systematisches Vorgehen. Zunächst müssen persönliche Dokumente, Testamente und wichtige Unterlagen gesichert werden. Wertgegenstände gehören zum Nachlass und dürfen nicht voreilig entfernt werden. Haushaltsauflösungen kosten ca. 40 €/h für die Arbeitszeit plus Entsorgungskosten von ab 40 €/m³. Bei längerer Liegezeit können gesundheitsgefährdende Kontaminationen entstehen, die nach BiostoffV nur von Fachbetrieben beseitigt werden dürfen. VAH-gelistete Desinfektionsmittel und spezielle Schutzausrüstung sind dann erforderlich.
Wurde ein Angehöriger erst nach Tagen in der Wohnung gefunden, entstehen zusätzliche Reinigungsaufgaben. Verwesungsflüssigkeiten dringen in Böden und Wände ein, Gerüche setzen sich hartnäckig fest. Eine Ozonbehandlung (ab 12 €/m²) kann notwendig werden, um Geruchsmoleküle zu neutralisieren. Die Biostoffverordnung schreibt vor, dass kontaminierte Bereiche nur von geschultem Personal gereinigt werden dürfen.
Erinnerungsstücke müssen sortiert, Entscheidungen über persönliche Gegenstände getroffen werden. In Bayern bieten Notfallseelsorge und Trauerbegleitung Unterstützung an. Die Reinigung der Wohnung kann an Fachleute abgegeben werden.
Für eine kostenlose Besichtigung und ein unverbindliches Angebot in Waldkraiburg erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
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Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Waldkraiburg enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Ja, nach einer professionellen Wohnungsauflösung für Angehörige ist die Wohnung in Waldkraiburg wieder vollständig bewohnbar. Wir entfernen alle Kontaminationen und sorgen für eine hygienisch einwandfreie Übergabe.
Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Waldkraiburg und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.
Schildern Sie möglichst genau, was passiert ist: Art des Vorfalls, Raumgröße, betroffene Flächen und — falls bekannt — den Zeitraum seit dem Ereignis. Fotos über unser Kontaktformular erleichtern die Einschätzung für Waldkraiburg erheblich.
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