Wenn ein Angehöriger verstorben ist und eine längere Liegezeit entstanden ist, können Körperflüssigkeiten und Verwesungsrückstände Böden, Wände und Möbel kontaminieren. Solche biologischen Verunreinigungen erfordern eine Sanierung nach RKI-Richtlinien. Normale Reinigungsmittel aus dem Supermarkt können biologische Kontaminationen nicht beseitigen. VAH-gelistete Desinfektionsmittel und spezielle Schutzausrüstung sind erforderlich, um Keime und Gerüche dauerhaft zu eliminieren. Die Biostoffverordnung schreibt vor, dass kontaminierte Materialien als Sonderabfall entsorgt werden müssen.
Rechtlich betrachtet gehört die Wohnung des Verstorbenen zum Nachlass und geht automatisch auf die Erben über. Diese übernehmen damit auch alle laufenden Verpflichtungen wie Mietzahlungen, Nebenkosten und eventuelle Sanierungskosten. Selbst wenn Sie das Erbe später ausschlagen möchten, sind Sie zunächst für die Wohnung verantwortlich. Der Mietvertrag läuft weiter, bis er ordnungsgemäß gekündigt wird.
Falls Ihre Mutter verstorben ist und die Wohnung gereinigt werden muss, können diese Kosten aus dem Nachlass beglichen werden. Sanierungskosten gelten als Nachlassverbindlichkeiten und mindern den Erbwert entsprechend. Bei mehreren Erben müssen sich alle über das weitere Vorgehen einigen.
Bevor Sie eigene Mittel einsetzen, sollten Sie bestehende Versicherungen prüfen. Hausratversicherungen decken manchmal Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse ab, wozu auch Todesfälle in der Wohnung zählen können. Wohngebäudeversicherungen übernehmen gelegentlich Sanierungskosten, wenn Substanzschäden an der Immobilie entstanden sind.
Unser Team bei AST Deutschland Tatortreinigung unterstützt Sie bei der Kommunikation mit Versicherungen und erstellt detaillierte Kostenvoranschläge. Eine kostenlose Besichtigung hilft dabei, den tatsächlichen Sanierungsbedarf zu ermitteln.
Oberflächliche Reinigung beseitigt zwar sichtbare Spuren, aber Gerüche und Keime bleiben bestehen. Diese können später zu Schimmelbildung oder dauerhaften Geruchsbelästigungen führen, die den Wert der Immobilie erheblich mindern. Fachbetriebe verwenden Ozongeräte zur Geruchsneutralisierung und spezielle Enzyme zum Abbau organischer Rückstände. Kontaminierte Materialien werden fachgerecht demontiert und als Sonderabfall entsorgt. Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die bei Vermietung oder Verkauf wichtig werden kann.
Zunächst sollten Sie die Wohnung nicht betreten, wenn sichtbare Verunreinigungen oder starke Gerüche auftreten. Persönliche Gegenstände wie Dokumente oder Schmuck können oft gerettet werden, wenn sie nicht direkt kontaminiert sind. Möbel und Textilien müssen hingegen meist entsorgt werden.
Bei AST Deutschland in Diedorf führen wir zunächst eine Bestandsaufnahme durch und erstellen einen detaillierten Sanierungsplan. Alle Arbeiten erfolgen diskret und nach geltenden Sicherheitsstandards. Für eine Beratung zum Thema Wohnung räumen nach Todesfall erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Kontaktieren Sie AST Deutschland unter 0800 6003005 — kostenfrei und rund um die Uhr. Nach Ihrem Anruf erhalten Sie zeitnah einen Kostenvoranschlag für die Wohnungsauflösung für Angehörige in Diedorf. Alternativ: Kontaktformular.
Ja, nach einer professionellen Wohnungsauflösung für Angehörige ist die Wohnung in Diedorf wieder vollständig bewohnbar. Wir entfernen alle Kontaminationen und sorgen für eine hygienisch einwandfreie Übergabe.
Die Sachkunde nach IfSG ist eine spezielle Qualifikation für den Umgang mit infektiösen Materialien und biologischen Gefahrstoffen. Sie umfasst Hygienemaßnahmen, Desinfektionsverfahren und die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien.
Ja, viele Bestatter in der Region empfehlen AST Deutschland für die anschließende Wohnungsreinigung und -räumung. Sie können uns aber auch direkt unter 0800 6003005 kontaktieren.
Ja, über unser Kontaktformular können Sie Fotos hochladen. Bilder der betroffenen Räume helfen uns, den Umfang in Diedorf besser einzuschätzen und Ihnen schneller einen realistischen Kostenvoranschlag zu erstellen.
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