Eine Wohnung nach einem Todesfall wieder bewohnbar zu machen, stellt Angehörige und Vermieter vor eine schwierige Aufgabe. Oft ist unklar, ob gesundheitliche Risiken durch Keime oder Bakterien bestehen und wie eine sichere Wohnungsdesinfektion gewährleistet werden kann. In Moormerland bieten wir als Fachbetrieb eine Lösung, die sich strikt an den Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Biostoffverordnung (BiostoffV) orientiert.
Die Frage, ob eine Wohnung nach einem Todesfall desinfiziert werden muss, hängt von Faktoren wie der Liegezeit des Verstorbenen ab. Bei längerer Liegezeit können sich pathogene Keime, Pilzsporen oder Bakterien ausbreiten, die eine Gefahr für die Gesundheit darstellen. Unsere Arbeit in Moormerland folgt den RKI-Richtlinien und setzt VAH-gelistete Desinfektionsmittel mit bakterizider, viruzider und fungizider Wirkung ein, um eine vollständige Keimreduktion zu erreichen.
Der Ablauf beginnt mit einer kostenlosen Besichtigung vor Ort in Moormerland, bei der wir den Kontaminationsgrad einschätzen. Anschließend erstellen wir ein Angebot, das die notwendigen Maßnahmen gemäß BiostoffV und den Arbeitsschutzvorgaben der Berufsgenossenschaften (BG) berücksichtigt. Unsere Fachkräfte tragen während der Arbeiten Schutzausrüstung wie FFP3-Atemschutz, Schutzanzüge und chemikalienbeständige Handschuhe, um sich und andere vor gesundheitsschädlichen Stoffen zu schützen.
Die eigentliche Flächenbehandlung erfolgt systematisch mit dem Scheuer-Wisch-Verfahren, wie es das RKI vorschreibt, da reine Sprühmethoden nicht ausreichen. Wir behandeln alle betroffenen Oberflächen und halten die vorgeschriebenen Einwirkzeiten ein. Nach der mechanischen Bearbeitung erfolgt eine abschließende Nachbehandlung, um sicherzustellen, dass keine Rückstände oder Keime verbleiben.
Ein entscheidender Aspekt für die Bewohnbarkeit ist die Dokumentation. Wir erstellen einen Nachweis über die durchgeführten Maßnahmen und übergeben ihn Ihnen für Versicherungen oder Hausverwaltungen. Häufig übernehmen Versicherungen die Kosten, was wir im Vorfeld mit Ihnen klären können.
Erst wenn alle Vorgaben erfüllt und dokumentiert sind, gilt die Wohnung als wieder sicher bewohnbar. Für weitere Informationen oder eine Terminvereinbarung erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Moormerland und Umgebung.
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Moormerland und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Bei einem Todesfall mit polizeilicher Ermittlung muss die Wohnung in Moormerland erst von der Polizei freigegeben werden. Erst danach darf die Reinigung beginnen. Wir beraten Sie dazu gerne unter 0800 6003005.
Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Moormerland und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungs-Desinfektion Leer · Wohnungs-Desinfektion Ihlow · Wohnungs-Desinfektion Großefehn · Westoverledingen · Aurich · Uplengen · Weener · Emden · Rhauderfehn · Wiesmoor · Ostrhauderfehn · Südbrookmerland · Barßel · Apen · Saterland · Papenburg · Friedeburg · Krummhörn · Westerstede · Zetel · Wohnungs-Desinfektion in Niedersachsen
AST Deutschland Tatortreinigung
