Ein Anruf genügt, alles Weitere ergibt sich daraus. Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die anschließende Wohnungsauflösung in Giesen laufen über denselben Weg: Sie schildern, was vorliegt, danach sehen wir uns die Räume an. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Der Geruch zeigt, warum nicht. Er lässt sich weglüften und steht nach dem Schließen der Fenster wieder im Raum. Er sitzt nicht in der Luft, sondern im Material: Rückstände ziehen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und trotzdem kontaminiert sein, weil das Auge über den biologischen Zustand nichts aussagt. Wischwasser verteilt dabei, was es lösen soll. Dauerhaft weg ist der Geruch erst, wenn das betroffene Material entfernt und der Rest desinfiziert ist. Dann ist die Ursache beseitigt und nicht überdeckt.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb steht eine Besichtigung am Anfang, für die nichts berechnet wird. Danach liegt Ihnen ein Angebot vor, das den Umfang der Arbeiten benennt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung. Beim Hausrat gilt dasselbe Prinzip: entsorgt wird nichts, wofür keine Freigabe vorliegt.
Das entscheidet der Einzelfall. Bei der Begehung sehen wir, welche Bauteile betroffen sind, und ordnen die Frage dann ein. Eine Angabe davor wäre nur geraten.
Auch das hängt vom Objekt ab und wird bei der Besichtigung geklärt, nicht vorher. Planbar ist dagegen der Rahmen drumherum: Unsere Teams fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung vor, und auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Für das erste Gespräch reicht eine knappe Schilderung: um welche Räume es geht und was vorgefallen ist. Den Termin für die Besichtigung stimmen wir dabei gleich ab.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
