Ein Todesfall in der Mietwohnung stellt Vermieter vor rechtliche und praktische Herausforderungen. Als Vermieter sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, um korrekt zu handeln.
Stirbt ein Mieter, geht der Mietvertrag gemäß § 563 und § 564 BGB auf die Erben über. Sie als Vermieter dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten, auch wenn sie versiegelt wurde. Das Nachlassgericht ist für die Ermittlung der Erben zuständig. Sind keine Erben bekannt, wird ein Nachlasspfleger bestellt.
Die Erbenermittlung durch das Nachlassgericht kann mehrere Wochen oder Monate dauern. Als Vermieter müssen Sie diese Frist abwarten, bevor Sie weitere Schritte einleiten. Eigenständige Maßnahmen wie der Zutritt zur Wohnung sind nicht zulässig. Erst nach Klärung der Erbschaft kann die Wohnungsauflösung erfolgen.
Wenn ein Mieter verstorben und erst nach Tagen gefunden wird, ist oft eine gründliche Reinigung notwendig. Die Kosten für die Sanierung tragen die Erben oder deren Hausrat- bzw. Haftpflichtversicherung. Eine Versicherungsübernahme sollte zeitnah geprüft werden.
Fachbetriebe verwenden VAH-gelistete Desinfektionsmittel und halten sich an die Biostoffverordnung (BiostoffV). Diese Vorgaben gewährleisten eine sichere Dekontamination und Geruchsneutralisation.
Für die Wiedervermietung ist eine vollständige Sanierung notwendig. Neben der Reinigung kann eine Ozonbehandlung (ab ca. 12 €/m²) erforderlich sein, um Gerüche dauerhaft zu beseitigen. Die Arbeiten sollten dokumentiert werden, um die Sicherheit und Qualität nachzuweisen.
Die Wohnungsauflösung erfolgt in klaren Schritten, sobald die Erbschaft geregelt ist:
Die Kosten für Reinigung (ab 500 €) und Entsorgung (ca. 40 €/m³) liegen zunächst bei den Erben. Eine Abklärung mit der Versicherung kann eine Übernahme ermöglichen. Sind keine Erben vorhanden, übernimmt oft der Nachlasspfleger die Organisation.
Für eine kostenlose Besichtigung und Erstberatung in Zehdenick erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Zehdenick. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Zehdenick eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Zehdenick sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.
Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Zehdenick, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.
In der Regel ist die Wohnung in Zehdenick direkt nach Abschluss der Arbeiten wieder bewohnbar. Bei einer Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation muss die Wohnung anschließend kurz durchlüftet werden.
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