Verstirbt ein Mieter in der Wohnung, entstehen für Vermieter komplexe rechtliche Situationen. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Stattdessen greifen spezielle gesetzliche Regelungen, die Sie als Vermieter kennen sollten. Wurde ein Mieter tot in der Wohnung gefunden, dürfen Sie die Räume nicht eigenmächtig betreten. Polizei und Staatsanwaltschaft übernehmen zunächst die Kontrolle. Erst nach deren Freigabe können Sie weitere Schritte einleiten.
Nach §§ 563 und 564 BGB geht das Mietverhältnis automatisch auf die Erben über. Sie haben als Vermieter keinen sofortigen Zugriff auf die Wohnung. Die ermittelten Erben werden neue Vertragspartner. Solange die Erbschaft nicht geklärt ist, bleibt das Mietverhältnis bestehen.
Bei einem Todesfall in der Mietwohnung sollten Sie das Nachlassgericht kontaktieren. Dort erfahren Sie, wer die Erben sind oder ob ein Nachlasspfleger bestellt wird. Dieser Prozess dauert oft Wochen oder Monate. Geduld ist hier gefragt, auch wenn die leerstehende Wohnung Kosten verursacht.
Die Kosten für Räumung und Sanierung tragen die Erben. Dazu gehören:
Oft übernehmen Versicherungen diese Ausgaben. Die Hausratversicherung des Verstorbenen oder dessen Haftpflichtversicherung springen häufig ein. Prüfen Sie diese Möglichkeiten gemeinsam mit den Erben oder dem Nachlasspfleger.
Räumung und Sanierung dürfen erst nach Klärung der Erbschaft starten. Sie benötigen die schriftliche Zustimmung der Erben oder des Nachlasspflegers. Besonders bei längerer Liegezeit des Verstorbenen sind Spezialmaßnahmen nötig. Verwesungsgerüche dringen tief in Böden und Wände ein. Professionelle Tatortreiniger verwenden VAH-gelistete Desinfektionsmittel und spezielle Verfahren nach TRBA 250 und BiostoffV.
Nach der Räumung steht oft eine umfassende Sanierung an. Geruchsneutralisation durch Ozonbehandlung ist meist der erste Schritt und kostet etwa 12 €/m². Je nach Schäden können weitere Maßnahmen folgen: Bodenbelagserneuerung, Wandbehandlung oder komplette Renovierung.
Spezialisierte Fachbetriebe unterstützen Sie bei allen Schritten. Von der kostenlosen Besichtigung bis zur vollständigen Sanierung erhalten Sie Beratung aus einer Hand. Kontaktieren Sie frühzeitig einen Experten, um Kosten und Aufwand realistisch einzuschätzen. So stellen Sie sicher, dass alle Arbeiten nach den Vorgaben der RKI-Richtlinien fachgerecht und rechtssicher ablaufen.
Rufen Sie uns an unter ☎︎ 0800 6003005 — die Erstberatung ist kostenlos.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Wandlitz. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Wandlitz setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Wandlitz erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
In der Regel ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich, wenn bauliche Veränderungen nötig sind (z.B. Bodenbelag entfernen). Für die reine Reinigung und Desinfektion in Wandlitz reicht die Beauftragung durch den Nutzungsberechtigten.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Wandlitz eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
Wir sind für Sie im Einsatz in Stolzenhagen · Basdorf · Zühlsdorf · Wensickendorf · Klosterfelde · Zehlendorf · Marienwalde · Schönwalde · Lanke · Prenden · Schmachtenhagen · Mühlenbecker Land · Kreuzbruch · Schönow · Lobetal · Bernöwe · Schönerlinde · Mühlenbeck · Ladeburg · Sophienstädt · Wohnungsräumung Bernau · Panketal · Wohnungsräumung Oranienburg · Wohnungsräumung Hohen Neuendorf · Wohnungsräumung in Brandenburg
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