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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Wustermark
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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Wustermark

Veröffentlicht am 9. März 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Viele Vermieter stehen zum ersten Mal vor dieser Situation. Eine klare Reihenfolge hilft. Wenn ein Mieter verstorben ist und die Wohnung freigegeben wurde, stellen sich sofort zwei Fragen: Wer darf handeln - und wer bezahlt? Beides ist gesetzlich geregelt, aber die Zusammenhänge sind nicht immer offensichtlich.

Todesfall Mietwohnung: Rechtslage für Vermieter

Nach §§ 563-564 BGB geht das Mietverhältnis beim Tod des Mieters auf die Erben über. Das bedeutet: Sie können die Wohnung nicht eigenmächtig betreten, räumen oder vergeben. Die Erben entscheiden. Sind sie nicht bekannt, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Ohne Klärung der Erbschaft bleibt die Wohnung versiegelt - auch wenn das für Sie als Vermieter wirtschaftlich belastend ist.

Wer trägt die Kosten? Grundsätzlich haften die Erben für Schäden, die durch den Todesfall entstanden sind. Schlagen sie das Erbe aus, kann die Gebäudeversicherung einspringen - sofern Ihre Police Kontaminationsschäden abdeckt. Neuere Policen enthalten solche Klauseln häufig. Prüfen Sie das frühzeitig, denn Versäumnisse bei der Schadensmeldung können die Übernahme gefährden.

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Wurde der Mieter verstorben in der Wohnung aufgefunden, gilt: Erst nach polizeilicher Freigabe dürfen Sie die Räume betreten. Betreten Sie die Wohnung mit Zeugen. Fotografieren Sie den Zustand vor jeder Maßnahme - dieses Übergabeprotokoll ist Grundlage jeder Versicherungsabrechnung und gerichtsfest. Innerhalb von 24 Stunden nach der Freigabe sollten Sie einen Fachbetrieb mit der Besichtigung beauftragen, um Folgeschäden zu vermeiden.

Sanierung nach dem Todesfall: Kosten und Ablauf

Die Sanierungskosten hängen vom Zustand der Wohnung ab. Eine Tatortreinigung beginnt ab 500 €. Einzelne Reinigungsstunden werden mit ca. 40 €/h berechnet, kontaminiertes Material mit ca. 40 €/m³ entsorgt. Für die Raumluftsanierung per Ozonbehandlung - sie beseitigt Verwesungsgerüche, die sich in Wänden und Böden festgesetzt haben - fallen ab 12 €/m² an. Diese Geruchsbindung ist bei länger unentdeckten Todesfällen häufig notwendig.

Jeder Leerstandstag kostet. Deshalb ist ein strukturierter Ablauf entscheidend: kostenlose Besichtigung - Angebot - Reinigung nach BiostoffV mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln - Freigabe. Bei Kontamination durch biologisches Material gelten besondere Schutzvorschriften. Ob diese greifen, klärt die Besichtigung vor Ort.

Was viele Vermieter unterschätzen: Das Stigma einer Todesfall-Wohnung beeinflusst die Wiedervermietung. Eine saubere Dokumentation der Sanierungsmaßnahmen - einschließlich Raumluftsanierung und Materialentsorgung - schützt Sie rechtlich und gibt künftigen Mietern Sicherheit. Innerhalb weniger Tage nach abgeschlossener Sanierung ist die Wohnung wieder vermietbar.

Erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 - wir beraten zum Vorgehen in Wustermark.

Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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FAQ: Wohnungsräumung nach Todesfall in Wustermark

Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Wustermark. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.

Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Wustermark eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.

In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Wustermark erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.

Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Wustermark, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.

Die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder die Hausratversicherung des Verstorbenen kann die Kosten in Wustermark tragen. Welche Versicherung zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gerne.

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