Ein Mieter ist in seiner Wohnung in Wunstorf verstorben. Für Sie als Vermieter beginnt jetzt ein Prozess, der rechtliches Wissen und schnelles, korrektes Handeln erfordert. Wer haftet für die Reinigung, welche Fristen gelten, und wer trägt die Kosten für eine eventuelle Sanierung?
Der Tod eines Mieters beendet den Mietvertrag nicht automatisch. Nach § 564 BGB treten die Erben in das Mietverhältnis ein. Sie haften für offene Mieten und alle aus dem Todesfall resultierenden Schäden. Oft sind Erben unbekannt, nicht auffindbar oder schlagen das Erbe innerhalb der gesetzlichen Sechswochenfrist aus. In diesem Fall wird vom Nachlassgericht ein Nachlasspfleger bestellt, der den Nachlass verwaltet. Ihre erste Handlung sollte daher sein, das zuständige Gericht in Niedersachsen zu informieren und alle weiteren Schritte ausschließlich mit den Erben oder dem bestellten Pfleger abzustimmen.
Die Kostenfrage ist entscheidend. Lag der Verstorbene längere Zeit unentdeckt, sind biologische Flüssigkeiten in Bodenbeläge, Estrich oder sogar Betondecken eingedrungen. Eine einfache Reinigung reicht dann nicht aus. Die Haftung verteilt sich auf mehrere Schultern:
AST Deutschland erstellt nach einer kostenlosen Besichtigung vor Ort ein versicherungskonformes Angebot. Wir dokumentieren den Schaden detailliert mit Fotos und unterstützen bei der Kommunikation mit Versicherungen und dem Nachlassverwalter.
Nach der Freigabe der Wohnung durch die Polizei und die Erben beginnt die eigentliche Arbeit. Unsere Desinfektoren arbeiten nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der Biostoffverordnung (BioStoffV) und den RKI-Richtlinien. Zuerst werden alle kontaminierten Materialien fachgerecht entfernt und entsorgt. Anschließend erfolgt die Desinfektion aller Oberflächen mit VAH-gelisteten Mitteln, die Bakterien abtöten und Viren inaktivieren. Hartnäckiger Verwesungsgeruch wird durch eine Ozonbehandlung (ab 12 €/m²) auf molekularer Ebene zerstört. Am Ende erhalten Sie ein Abnahmeprotokoll mit Fotodokumentation, das die Wiedervermietbarkeit der Wohnung in Wunstorf bestätigt.
Vermeiden Sie kostspielige Fehler und rechtliche Unsicherheiten. AST Deutschland übernimmt die Sanierung und koordiniert sich mit allen Beteiligten, damit Sie Ihre Immobilie zeitnah wieder vermieten können. Rufen Sie uns an unter ☎︎ 0800 6003005 - wir beraten Sie zu Ihrem Fall in Wunstorf und Umgebung.
Kontaktieren Sie AST Deutschland unter 0800 6003005 — kostenfrei und rund um die Uhr. Nach Ihrem Anruf erhalten Sie zeitnah einen Kostenvoranschlag für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Wunstorf. Alternativ: Kontaktformular.
Die Kosten hängen vom Umfang der Reinigung, der Raumgröße und dem Kontaminationsgrad ab. Bei einem Todesfall übernimmt häufig die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Wir erstellen Ihnen vorab einen kostenlosen Kostenvoranschlag für Wunstorf.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Nach Kündigung des Mietverhältnisses an die Erben und Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter die Wohnung in Wunstorf räumen lassen. Wir koordinieren den Prozess.
Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Wunstorf enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Unsere Mitarbeiter verfügen über Sachkunde nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und werden regelmäßig geschult. Sie arbeiten mit professioneller Schutzausrüstung und nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Neustadt am Rübenberge · Wohnungsräumung Bad Nenndorf · Wohnungsräumung Seelze · Garbsen · Barsinghausen · Rehburg-Loccum · Stöcken · Herrenhausen-Stöcken · Gehrden · Ahlem-Badenstedt-Davenstedt · Davenstedt · Badenstedt · Stadthagen · Ronnenberg · Nord · Wennigsen · Linden-Limmer · Linden-Mitte · Linden-Nord · Linden · Wohnungsräumung in Niedersachsen
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