Wenn ein Mieter in der Wohnung verstirbt, stehen Vermieter vor rechtlichen und praktischen Fragen. Die Kostenübernahme für notwendige Sanierungsmaßnahmen hängt dabei entscheidend von vorhandenen Versicherungsverträgen ab.
Nach dem Tod eines Mieters greifen verschiedene Versicherungen. Die Hausratversicherung des Verstorbenen deckt oft Schäden durch austretende Körperflüssigkeiten ab, sofern eine entsprechende Klausel vorhanden ist. Die private Haftpflichtversicherung kann bei Schäden an der Mietsache einspringen. Vermieter sollten zeitnah prüfen, welche Policen der verstorbene Mieter abgeschlossen hatte.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters übernimmt normalerweise keine Kosten für Tatortreinigung oder Geruchsbeseitigung. Diese gelten als Betriebsrisiko der Vermietung. Eine spezielle Mietausfallversicherung kann jedoch Renovierungskosten und entgangene Mieten während der Sanierung abdecken.
Der Mietvertrag geht gemäß §§ 563-564 BGB auf die Erben über. Bis zur Erbenermittlung durch das Nachlassgericht darf der Vermieter die versiegelte Wohnung nicht betreten. Das Nachlassgericht in Weilburg bestellt bei unbekannten Erben einen Nachlasspfleger, der die Interessen des Nachlasses vertritt.
Vermieter müssen die Erbschaftsklärung abwarten. Erst nach rechtskräftiger Erbschaftsannahme oder -ausschlagung können Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden. Die kostenlose Besichtigung durch einen Fachbetrieb sollte in Anwesenheit des Nachlasspflegers oder der Erben erfolgen.
Die Kostentragung richtet sich nach der Schadensverursachung. Sind Körperflüssigkeiten in Bodenbeläge oder Wände eingedrungen, handelt es sich um einen Mietermangel. Die Erben haften für diese Schäden nach § 1967 BGB mit dem Nachlass. Bei Erbausschlagung bleibt der Nachlass zur Schadensregulierung verfügbar.
Tatortreinigung kostet ab 500 Euro, Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation 12 Euro pro Quadratmeter. Die Entsorgung kontaminierter Materialien schlägt mit 40 Euro pro Kubikmeter zu Buche.
Nach polizeilicher Freigabe erfolgt die Dekontamination nach BiostoffV. VAH-gelistete Desinfektionsmittel beseitigen pathogene Keime zuverlässig. Die Ozonbehandlung neutralisiert Verwesungsgerüche molekular und erreicht auch schwer zugängliche Bereiche.
Kontaminierte Bodenbeläge werden fachgerecht entsorgt, Wände mit Spezialprimern versiegelt. Die Raumluftmessung bestätigt die erfolgreiche Sanierung. In Hessen gelten strenge Vorschriften für die Entsorgung biologisch kontaminierter Abfälle nach AVV-Schlüssel 18 01 03.
Für eine Kostenschätzung und Besichtigung in Weilburg erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Für Wohnungsräumung nach Todesfall in Weilburg erreichen Sie uns unter 0800 6003005 (kostenlos, 24/7). Schildern Sie kurz die Situation — wir kümmern uns um alles Weitere. Sie können auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload nutzen.
Ja, über unser Online-Formular können Sie Ihren Fall beschreiben und Fotos hochladen. Wir melden uns zeitnah mit einem Kostenvoranschlag für Weilburg. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Ja, in Weilburg und der gesamten Region Hessen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Ja, wir entfernen und entsorgen bei Bedarf Bodenbeläge, Matratzen, Polstermöbel und andere kontaminierte Einrichtungsgegenstände. Die fachgerechte Entsorgung in Weilburg ist Teil unserer Leistung.
Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Weilburg für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Braunfels · Wohnungsräumung Solms · Wohnungsräumung Hadamar · Limburg a. d. Lahn · Aßlar · Wetzlar · Bad Camberg · Diez · Herborn · Hüttenberg · Hünstetten · Usingen · Neu-Anspach · Biebertal · Linden · Langgöns · Dillenburg · Haiger · Idstein · Butzbach · Wohnungsräumung in Hessen
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