Wenn ein Mieter in Waldkirchen verstirbt, stehen Vermieter vor rechtlichen und organisatorischen Fragen. Der Mietvertrag geht automatisch auf die Erben über — das regeln §§ 563 und 564 BGB. Die Wohnung darf nicht eigenmächtig betreten werden, selbst wenn sie versiegelt wurde. Der Zugang ist erst nach Klärung durch die Behörden oder das Nachlassgericht möglich.
Das Nachlassgericht ermittelt die Erben und setzt Fristen, innerhalb derer sich Erben melden müssen. Sind keine auffindbar, wird ein Nachlasspfleger bestellt. Dieser Prozess kann Wochen oder Monate dauern. Als Vermieter müssen Sie in dieser Phase abwarten.
Grundsätzlich sind die Erben für Reinigung und Sanierung verantwortlich. Oft decken Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen diese Kosten ab. Falls keine Erben ermittelt werden, übernimmt das Nachlassgericht die Verwaltung des Nachlasses.
Erst wenn die Erbschaft geregelt ist, kann die Wohnungsauflösung beginnen. Eine fachgerechte Reinigung nach TRBA 250 und RKI-Richtlinien ist oft notwendig, einschließlich Geruchsneutralisation durch Ozonbehandlung (ab 12 €/m²) oder den Einsatz VAH-gelisteter Desinfektionsmittel. Die Grundreinigung beginnt ab 500 €.
Bei der Wiedervermietung kann ein Stigma-Management sinnvoll sein. Eine dokumentierte Sanierung schafft Vertrauen bei potenziellen Mietern.
Für eine kostenlose Besichtigung in Waldkirchen und ein transparentes Angebot erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Waldkirchen und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Waldkirchen enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Ja, nach einer professionellen Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Wohnung in Waldkirchen wieder vollständig bewohnbar. Wir entfernen alle Kontaminationen und sorgen für eine hygienisch einwandfreie Übergabe.
Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Waldkirchen und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.
Schildern Sie möglichst genau, was passiert ist: Art des Vorfalls, Raumgröße, betroffene Flächen und — falls bekannt — den Zeitraum seit dem Ereignis. Fotos über unser Kontaktformular erleichtern die Einschätzung für Waldkirchen erheblich.
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