Viele Vermieter stehen zum ersten Mal vor dieser Situation. Eine klare Reihenfolge hilft. Wenn ein Mieter in Trudering-Riem verstirbt, läuft vieles gleichzeitig ab: Behörden, Erben, Versorgungsverträge, Wohnungsschlüssel. Wer zuerst handelt, ohne die Rechtslage zu kennen, macht Fehler, die später teuer werden.
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod. Nach §§ 563-564 BGB geht er auf die Erben über. Das bedeutet: Die Erben sind zunächst Vertragspartner. Sie dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten oder räumen. Das Nachlassgericht ermittelt die Erben, sofern diese nicht bekannt sind. Bis zur Klärung bleibt die Wohnung versiegelt. Wer das missachtet, riskiert Schadensersatzansprüche. Warten Sie auf die Kontaktaufnahme durch die Erben oder das Nachlassgericht.
Die Frage „Mieter verstorben - wer zahlt?" stellt sich bei Reinigung und Räumung. Die Erben haften für offene Mieten und Schäden. Lehnen sie die Erbschaft ab, entfällt ihre Haftung. Dann greift oft die Gebäudeversicherung des Vermieters, sofern ein Kontaminationsschaden am Gebäude vorliegt. Bei länger unentdecktem Tod dringen Körperflüssigkeiten in Böden und Estrich ein. Das ist ein versicherungsrelevanter Gebäudeschaden. Eine kostenlose Besichtigung klärt den Umfang, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Strom, Gas und Wasser laufen nach dem Tod des Mieters zunächst weiter. Die Verträge gehen auf die Erben über. Melden Sie den Todesfall dennoch zeitnah bei den Versorgern. Liegt keine Erbschaftsklärung vor, können Versorger die Verträge auf den Eigentümer umschreiben. Das verhindert Versorgungsunterbrechungen und offene Forderungen. Notieren Sie die Zählerstände beim Todesfall und sichern Sie diese im Übergabeprotokoll. Das schützt Sie bei späteren Abrechnungsstreitigkeiten.
Erst nach Klärung der Erbschaft und Räumung beginnt die Sanierung. Die Wohnung nach dem Tod des Mieters zu räumen ist Aufgabe der Erben oder eines beauftragten Dienstleisters. Danach folgt die Raumluftsanierung: Geruchsbindung durch VAH-gelistete Desinfektionsmittel, Ozonbehandlung ab 12 €/m², Austausch kontaminierter Bodenbeläge. Bei Schmierinfektionsrisiko durch Körperflüssigkeiten folgt die Reinigung den RKI-Richtlinien. Wer die Sanierung fachgerecht durchführen lässt, schützt künftige Mieter und vermeidet Haftungsrisiken.
Nach Ihrem Anruf klären wir das weitere Vorgehen in Trudering-Riem. ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Trudering-Riem. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Trudering-Riem sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.
In der Regel ist die Wohnung in Trudering-Riem direkt nach Abschluss der Arbeiten wieder bewohnbar. Bei einer Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation muss die Wohnung anschließend kurz durchlüftet werden.
Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Trudering-Riem, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Trudering-Riem eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
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