Ihr Mieter in Tornesch ist verstorben. Für Sie als Vermieter beginnt nun eine Phase rechtlicher und praktischer Unsicherheiten. Wer haftet für die Miete? Dürfen Sie die Wohnung betreten? Und wer trägt die Kosten für eine eventuell notwendige Sanierung? Die Rechtslage ist klar geregelt, doch die konkrete Umsetzung stellt viele Eigentümer in Schleswig-Holstein vor Herausforderungen. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Schritte und zeigt, wie Sie Ihre Rechte wahren und Pflichten erfüllen.
Der Tod des Mieters beendet den Mietvertrag nicht automatisch. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht eine klare Erbfolge vor. Nach § 563 BGB treten Ehepartner, Lebenspartner oder Familienangehörige, die mit dem Verstorbenen in einem gemeinsamen Haushalt lebten, direkt in den Mietvertrag ein. Gibt es keine solchen Personen, geht das Mietverhältnis gemäß § 564 BGB auf die Erben über. Sowohl die Erben als auch Sie als Vermieter haben ein ausgesprochenes Kündigungsrecht innerhalb eines Monats, nachdem Sie vom Tod des Mieters und der Identität der Erben erfahren haben. Erst dann beginnt die gesetzliche Kündigungsfrist.
Solange die Wohnung polizeilich versiegelt ist, haben Sie kein Zutrittsrecht. Ein Bruch des Siegels ist eine Straftat. Nach der Freigabe durch die Behörden geht das Hausrecht auf die Erben über. Sie dürfen die Wohnung nur mit deren Zustimmung oder bei Gefahr im Verzug betreten – etwa bei einem Wasserrohrbruch oder starker Geruchsbelästigung. Eigenmächtiges Handeln stellt eine verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) dar und kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Dokumentieren Sie jeden Schritt, jeden Kontaktversuch und jeden Zutritt mit Fotos und Protokollen. Diese Unterlagen sind für das Nachlassgericht und Ihre Versicherung entscheidend.
Haften die Erben für alle Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis. Das schließt Mietrückstände, Nebenkosten und die Kosten für Reinigung und Instandsetzung ein. Schlagen alle Erben das Erbe aus, bleibt Ihnen oft nur der Weg über die Mietkaution und Ihre Gebäudeversicherung. Viele Policen decken Folgeschäden eines unentdeckten Todesfalls ab, beispielsweise kontaminierte Bausubstanz wie Estrich oder Putz. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. AST Deutschland erstellt eine detaillierte Schadensdokumentation, die von Versicherungen für die Regulierung anerkannt wird.
War der Verstorbene längere Zeit unentdeckt, sind Standardreinigungen unzureichend. Biologische Flüssigkeiten dringen tief in Materialien ein und erfordern eine fachgerechte Sanierung. AST Deutschland Tatortreinigung führt in Tornesch Tatortreinigungen nach den Richtlinien des RKI und der TRBA 250 durch. Unsere staatlich geprüften Desinfektoren verwenden ausschließlich VAH-gelistete Desinfektionsmittel. Der Prozess umfasst die Entfernung kontaminierter Materialien, die Desinfektion der Bausubstanz und die Geruchsneutralisation mittels Ozonbehandlung (12 €/m²). Die Entsorgung von kontaminiertem Material berechnen wir mit 40 €/m³. AST Deutschland bietet Ihnen eine kostenlose Besichtigung an, um den Sanierungsaufwand zu ermitteln und ein verbindliches Angebot zu erstellen. Unter ☎︎ 0800 6003005 erhalten Sie eine erste Einschätzung und können einen Termin vereinbaren.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Tornesch und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Schildern Sie möglichst genau, was passiert ist: Art des Vorfalls, Raumgröße, betroffene Flächen und — falls bekannt — den Zeitraum seit dem Ereignis. Fotos über unser Kontaktformular erleichtern die Einschätzung für Tornesch erheblich.
Unsere Mitarbeiter verfügen über Sachkunde nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und werden regelmäßig geschult. Sie arbeiten mit professioneller Schutzausrüstung und nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts.
Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Tornesch und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.
Ja, bei Todesfällen übernimmt häufig die Hausratversicherung des Verstorbenen oder die Gebäudeversicherung des Eigentümers die Kosten. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
Wir sind für Sie im Einsatz in Heidgraben · Unterglinde · Uetersen · Groß Nordende · Prisdorf · Klein Nordende · Appen · Moorrege · Seeth-Ekholt · Ellerhoop · Kummerfeld · Heist · Borstel-Hohenraden · Kölln-Reisiek · Pinneberg · Haselau · Elmshorn · Etz · Bevern · Seester · Wohnungsräumung Stade · Glückstadt · Wohnungsräumung Drochtersen · Wohnungsräumung Buxtehude · Wohnungsräumung in Schleswig-Holstein
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