Wenn ein Mieter in der Wohnung verstirbt, stehen Vermieter vor rechtlichen und organisatorischen Fragen. Ein Todesfall in der Mietwohnung erfordert klare Schritte - von der Klärung des Mietvertrags über die Erbensuche bis zur Sanierung. In Stade unterstützen wir Sie dabei, die Angelegenheit korrekt und zügig abzuwickeln.
Gemäß §564 BGB wird der Mietvertrag mit den Erben fortgesetzt. Sowohl Erben als auch Vermieter haben ein Sonderkündigungsrecht mit einmonatiger Frist. Sollten keine Erben vorhanden sein oder das Erbe ausgeschlagen werden, übernimmt das Nachlassgericht die weitere Abwicklung, oft durch die Bestellung eines Nachlasspflegers. Diese Prozesse können sich über Monate hinziehen - währenddessen läuft die Miete weiter, sofern nicht gekündigt wurde. Wichtig: Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nicht eigenmächtig betreten, auch wenn behördliche Versiegelungen aufgehoben wurden. Ein eigenmächtiges Betreten kann Schadensersatzansprüche auslösen.
Die Erben sind für alle Schäden und Reinigungskosten verantwortlich (§1967 BGB), sofern sie das Erbe angenommen haben. Wird das Erbe ausgeschlagen, regelt ein Nachlasspfleger die finanziellen Angelegenheiten. Folgende Kostenträger kommen infrage:
Die Kosten lassen sich oft über die Versicherung abwickeln. Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrem Versicherer und erstellen detaillierte Kostenvoranschläge für die Schadensregulierung.
Bevor die Wohnung wieder vermietet werden kann, muss die Erbschaftsfrage geklärt sein. Erst danach beginnt die Sanierung in einem strukturierten Ablauf:
Die Reinigungskosten beginnen ab ca. 500 Euro und variieren je nach Kontaminationsgrad und Liegezeit. Bei längerer Liegezeit müssen oft komplette Bodenbeläge entfernt und der Estrich saniert werden. Die Entsorgung kontaminierter Materialien kostet ca. 40 € pro Kubikmeter und erfolgt über zugelassene Fachentsorger.
Für eine erfolgreiche Neuvermietung benötigen Vermieter eine lückenlose Dokumentation der Sanierung. Nach Abschluss aller Arbeiten stellen wir eine Freigabebescheinigung aus, die die ordnungsgemäße Dekontamination nach RKI-Richtlinien bestätigt. Bei natürlichem Tod besteht gegenüber Nachmietern in der Regel keine Offenlegungspflicht. Anders sieht es bei Gewaltverbrechen oder längerer Liegezeit aus - hier empfiehlt sich eine offene Kommunikation, um spätere Anfechtungen des Mietvertrags zu vermeiden. Die Reinigungskosten können als außergewöhnliche Belastung nach §33 EStG steuerlich absetzbar sein.
Erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 für eine kostenlose Besichtigung und Beratung in Stade.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Stade. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Der Vermieter sollte zunächst die Erben kontaktieren und das Mietverhältnis kündigen. Ist keine Kontaktaufnahme möglich, empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt oder das Nachlassgericht. Wir unterstützen in Stade bei der praktischen Umsetzung.
Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Stade sollte der Vermieter informiert werden.
Ja, über unser Online-Formular können Sie Ihren Fall beschreiben und Fotos hochladen. Wir melden uns zeitnah mit einem Kostenvoranschlag für Stade. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Ja, wir arbeiten nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts und setzen zertifizierte Desinfektionsmittel ein. Unsere Verfahren entsprechen den geltenden Hygienestandards. Alle Einsätze in Stade werden dokumentiert.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Drochtersen · Wohnungsräumung Wedel · Wohnungsräumung Uetersen · Jork · Harsefeld · Rissen · Tornesch · Buxtehude · Elmshorn · Glückstadt · Blankenese · Pinneberg · Schenefeld · Rellingen · Halstenbek · Altona · Osdorf · Bremervörde · Neu Wulmstorf · Lurup · Wohnungsräumung in Niedersachsen
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