Die Mietkaution darf nicht für Reinigungskosten verwendet werden, solange der Mietvertrag läuft. Das überrascht viele Vermieter in Schorndorf, wenn ein Mieter in der Wohnung verstirbt. Denn der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Er geht nach §§ 563-564 BGB auf die Erben über, und damit auch alle Rechte und Pflichten daraus. Bis die Erbschaft geklärt ist, bleibt die Wohnung tabu.
Beim Todesfall in einer Mietwohnung dürfen Vermieter die Räume nicht eigenmächtig betreten. Auch nicht mit Zweitschlüssel. Das Nachlassgericht im Rems-Murr-Kreis ermittelt die Erben, und erst nach deren Identifikation lässt sich über die Wohnung verfügen. In einer Stadt mit rund 41.600 Einwohnern und entsprechendem Mietwohnungsbestand kommt das häufiger vor, als man denkt - gerade bei alleinstehenden Mietern in den Stadtteilen Haubersbronn oder Schornbach, wo ältere Wohnungsbestände dominieren.
Solange die Erbenermittlung läuft, zahlt niemand die Miete. Das kann Wochen dauern. Vermieter stehen in dieser Phase vor der Frage: Wer kommt für die laufenden Kosten auf, und wer trägt die Verantwortung für den Zustand der Wohnung? Die Antwort ist klar geregelt. Erben haften für Mietrückstände und Räumungskosten. Schlagen sie das Erbe aus, wird es komplizierter.
Erben können den Mietvertrag mit einer Sonderkündigungsfrist von einem Monat kündigen (§ 564 BGB). Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem sie vom Tod des Mieters erfahren. Innerhalb dieser Frist müssen sie die Kündigung aussprechen, die Räumung erfolgt dann zum nächsten regulären Termin. Das klingt einfach. Ist es oft nicht.
Denn die Wohnung räumen nach Tod eines Mieters setzt voraus, dass der Nachlass angenommen wurde und die Erben handlungsfähig sind. Gibt es keinen Erbschein, darf niemand den Hausrat anrühren. Den kontaminierten Bodenbelag entfernt erst der zertifizierte Reinigungsbetrieb nach Freigabe durch die Erben oder das Nachlassgericht. Vorher passiert nichts - auch wenn der Vermieter verständlicherweise die Wohnung schnell wieder vermieten will.
Bei der Frage „Mieter verstorben wer zahlt" gibt es drei mögliche Kostenträger: die Erben, die Gebäudeversicherung des Vermieters oder die Hausratversicherung des Verstorbenen. Die Gebäudeversicherung übernimmt Schäden an der Bausubstanz - Estrich, Wände, fest verbaute Böden. Die Hausratversicherung deckt bewegliche Gegenstände ab, sofern eine solche bestand. Erben haften für alles, was keine Versicherung übernimmt.
Die Dekontamination einer Wohnung nach einem Todesfall beginnt bei ca. 500 €. Schadstoffentsorgung wird mit ca. 40 € pro Kubikmeter berechnet, eine Arbeitsstunde kostet ca. 40 €. Für die Geruchsneutralisation per Ozonbehandlung fallen ab 12 € pro Quadratmeter an. Eine Freimessung nach Abschluss der Arbeiten dokumentiert, dass keine Pathogene mehr nachweisbar sind - das ist für die Wiedervermietung entscheidend.
In Schorndorf, wo die Wohnungsnachfrage als Mittelzentrum der Region Stuttgart stabil bleibt, lässt sich eine sanierte Wohnung gut weitervermieten. Voraussetzung ist eine fachgerechte Reinigung nach BiostoffV und die vollständige Beseitigung von Gerüchen. Das Stigma eines Todesfalls in der Wohnung schreckt manche Interessenten ab, doch nach einer dokumentierten Sanierung besteht keine Meldepflicht gegenüber neuen Mietern, solange keine Gesundheitsgefährdung vorliegt.
Wir bieten Vermietern in Schorndorf eine kostenlose Besichtigung an. Dabei klären wir den Sanierungsumfang, dokumentieren den Zustand für die Versicherung und erstellen ein Angebot mit konkreten Posten. Den Ablauf kennen wir aus der täglichen Praxis: Besichtigung, Angebot, Reinigung, Freigabe.
Für Besichtigung und unverbindliches Angebot: ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Schorndorf. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Schorndorf eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Schorndorf erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
Ja, in Schorndorf und der gesamten Region Baden-Württemberg stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Schorndorf sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.
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