Verstirbt Ihr Mieter, stehen Sie als Vermieter vor rechtlichen und praktischen Herausforderungen. Die Wohnung wird versiegelt, der Zugang ist Ihnen verwehrt. Gleichzeitig laufen die Kosten weiter, während Sie nicht wissen, wann Sie wieder Zugriff erhalten. Diese Situation belastet viele Eigentümer in Rosengarten und Niedersachsen.
Nach dem Todesfall übernimmt zunächst die Polizei oder das Ordnungsamt die Wohnung. Bis zur Klärung der Erbfolge bleibt sie versiegelt. Als Vermieter müssen Sie warten, auch wenn Ihnen dadurch finanzielle Nachteile entstehen. Das Betreten ohne Genehmigung kann rechtliche Konsequenzen haben.
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Todesfall. Gemäß §§ 563-564 BGB geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Sind keine Erben bekannt oder lehnen diese das Erbe ab, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Dieser regelt die Angelegenheiten des verstorbenen Mieters und entscheidet über die weitere Verwendung der Wohnung.
Bis zur Klärung der Erbfolge können Wochen oder Monate vergehen. Währenddessen läuft der Mietvertrag weiter, auch wenn die Wohnung leer steht. Das Nachlassgericht bei verstorbenem Mieter-Verfahren bestimmt den Zeitrahmen für Ihre weiteren Schritte.
Ausstehende Mieten und Nebenkosten gehen zunächst zu Lasten des Nachlasses. Reicht dieser nicht aus, bleiben Sie oft auf den Kosten sitzen. Prüfen Sie daher, ob Versicherungen des Verstorbenen greifen. Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen übernehmen manchmal Schäden oder Reinigungskosten.
Besonders teuer wird es, wenn Sie die Wohnungsräumung nach dem Tod des Mieters müssen. Entrümpelung, Reinigung und eventuelle Sanierung können mehrere tausend Euro kosten. Dokumentieren Sie alle Schäden und Kosten sorgfältig für spätere Ansprüche gegen den Nachlass.
Erst nach der Freigabe durch Erben oder Nachlasspfleger dürfen Sie die Wohnung betreten und räumen lassen. Eigenständiges Handeln ohne Genehmigung verstößt gegen das Hausrecht der Erben. Warten Sie die offizielle Freigabe ab, auch wenn dies Zeit und Geld kostet.
Nach der Freigabe stehen oft umfangreiche Arbeiten an. Besonders bei längerer Leerstand oder wenn der Todesfall in der Wohnung stattfand, sind professionelle Reinigungsmaßnahmen nötig. Geruchsbildung, Schimmel oder andere Verunreinigungen machen die Wohnung unbewohnbar.
Spezialisierte Dienstleister unterstützen Sie bei der Wiederherstellung der Wohnung. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag. Die Preise beginnen bei etwa 500 € für grundlegende Reinigungsarbeiten, während Ozonbehandlungen zur Geruchsneutralisation 12 €/m² kosten.
Fachkräfte arbeiten nach RKI-Richtlinien und TRBA 250-Vorgaben. Sie verwenden VAH-gelistete Desinfektionsmittel und sorgen für die ordnungsgemäße Entsorgung kontaminierter Materialien. Die Entsorgung kostet etwa 40 €/m³, Arbeitsstunden werden mit 40 €/h berechnet.
Versicherungen übernehmen oft die Kosten für professionelle Tatortreinigung nach einem Todesfall. So minimieren Sie Ihre finanzielle Belastung in dieser schwierigen Situation.
Kontaktieren Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 für eine kostenlose Besichtigung in Rosengarten. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Wohnung schnell und fachgerecht wieder vermietbar zu machen.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Rosengarten und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Nach Kündigung des Mietverhältnisses an die Erben und Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter die Wohnung in Rosengarten räumen lassen. Wir koordinieren den Prozess.
Kontaminierte Materialien werden fachgerecht als Sondermüll entsorgt. Wir arbeiten mit zugelassenen Entsorgungsbetrieben zusammen und dokumentieren die ordnungsgemäße Entsorgung in Rosengarten lückenlos.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Ja, nach unserer Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Wohnung in Rosengarten hygienisch unbedenklich. Alle Oberflächen werden desinfiziert, kontaminierte Materialien fachgerecht entsorgt und bei Bedarf eine Geruchsneutralisation durchgeführt.
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