Der Tod eines Mieters ist für Vermieter rechtlich und organisatorisch eine anspruchsvolle Angelegenheit. Besonders in ländlichen Gemeinden wie Stelle in Niedersachsen kann es passieren, dass ein Todesfall lange unbemerkt bleibt. Wenn der Tod erst nach Wochen entdeckt wird, sind die Schäden an der Immobilie oft erheblich und erfordern eine umfassende Sanierung.
Nach Paragraph 563 BGB geht der Mietvertrag zunächst auf die Erben über, wodurch Mietzahlungen und Pflichten bestehen bleiben. Eine eigenmächtige Räumung oder der Zutritt zur Wohnung sind nicht erlaubt. Das Nachlassgericht ermittelt die Erben oder bestellt einen Nachlasspfleger, falls keine Erben bekannt sind. Dieser Prozess kann Zeit in Anspruch nehmen. Bis zur Klärung bleibt die Wohnung oft unzugänglich.
Die Erben tragen die Kosten für notwendige Reinigung oder Sanierung. In vielen Fällen übernimmt jedoch die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen einen Teil oder die gesamten Kosten. Eine kostenlose Besichtigung durch einen Fachbetrieb schafft Klarheit über den Umfang der Arbeiten. Sollten keine Erben vorhanden sein, entscheidet der Nachlasspfleger über die Finanzierung aus dem Nachlass.
Die Sanierung erfordert spezialisierte Maßnahmen, insbesondere wenn der Tod lange unentdeckt blieb. Nach einer Besichtigung erstellen wir ein Angebot, das alle Schritte umfasst: Reinigung, Dekontamination und Geruchsneutralisation. Bei der Reinigung setzen wir VAH-gelistete Desinfektionsmittel ein und beachten die Vorgaben der Biostoffverordnung (BiostoffV). Geruchsbelästigungen behandeln wir mit Ozonverfahren (ca. 12 Euro/qm). Die Entsorgung kontaminierter Materialien kostet etwa 40 Euro/cbm.
Wir gestalten den Prozess so respektvoll und unaufdringlich wie möglich. Unser Team kümmert sich um alle Details, von der ersten Begutachtung bis zur finalen Übergabe. Die Zusammenarbeit mit Versicherungen oder dem Nachlassgericht koordinieren wir auf Wunsch ebenfalls. Die Reinigung beginnt ab 500 Euro.
Für eine kostenlose Besichtigung und unverbindliche Beratung erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Stelle. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Stelle setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Stelle erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
In der Regel ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich, wenn bauliche Veränderungen nötig sind (z.B. Bodenbelag entfernen). Für die reine Reinigung und Desinfektion in Stelle reicht die Beauftragung durch den Nutzungsberechtigten.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Stelle eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
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