Ein Mieter ist in seiner Wohnung in Remagen verstorben. Für Vermieter beginnt damit eine Phase rechtlicher Unsicherheit und praktischer Herausforderungen. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in §563 und §564 die Rechtsnachfolge und die damit verbundenen Pflichten. Unkenntnis dieser Vorschriften kann zu Haftungsrisiken und finanziellen Verlusten führen.
Der Tod des Mieters beendet das Mietverhältnis nicht. Stattdessen treten nach §563 BGB zunächst im Haushalt lebende Ehepartner, Lebenspartner oder Familienangehörige in den Vertrag ein. Gibt es keine solchen Personen, geht das Mietverhältnis gemäß §564 BGB auf die Erben über. Diese haften für Miete und Nebenkosten und sind Ihre neuen Vertragspartner. Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung erst nach polizeilicher Freigabe und nur mit Zustimmung der Erben oder eines vom Nachlassgericht bestellten Nachlasspflegers betreten. Eigenmächtiges Betreten stellt eine verbotene Eigenmacht nach §858 BGB dar.
Die Kosten für Räumung, Reinigung und eventuelle Sanierung der Wohnung trägt der Nachlass. Die Erben haften dafür. Oftmals deckt die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen einen Teil der Kosten ab. Bei Schäden an der Bausubstanz, etwa durch Leichenflüssigkeit kontaminiertem Estrich oder Putz, kann Ihre Gebäudeversicherung zuständig sein. Melden Sie den Schaden zeitnah und dokumentieren Sie alles mit Fotos. Eine klare Dokumentation ist die Voraussetzung für eine reibungslose Kostenübernahme durch die Versicherung.
Sobald die rechtlichen Fragen geklärt sind, beginnt die Sanierung. AST Deutschland bietet eine kostenlose Besichtigung vor Ort an, um den Sanierungsbedarf exakt zu ermitteln. Daraufhin erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot. Zuerst werden alle kontaminierten Materialien und biologischen Rückstände entfernt. Anschließend erfolgt eine Desinfektion nach RKI-Richtlinien mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln. Unsere Fachkräfte arbeiten nach Biostoffverordnung (BioStoffV) und TRBA 250.
Hartnäckige Verwesungsgerüche beseitigen wir durch Ozonbehandlung (12 €/m²). Die Reinigung beginnt bei 500 €, die Entsorgung von kontaminiertem Material wird mit 40 €/m³ berechnet. Nach Abschluss aller Maßnahmen erhalten Sie ein Freigabedokument, das die Wiedervermietbarkeit der Wohnung bestätigt.
Rufen Sie uns an unter ☎︎ 0800 6003005 — die Erstberatung ist kostenlos.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Remagen. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Nein, unser Ziel ist es, alle sichtbaren und unsichtbaren Spuren restlos zu beseitigen. Dazu gehören auch Gerüche und biologische Rückstände. Die Wohnung in Remagen wird in einem Zustand übergeben, der eine sofortige Nachnutzung ermöglicht.
Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Remagen sollte der Vermieter informiert werden.
Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Remagen für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.
Der Vermieter sollte zunächst die Erben kontaktieren und das Mietverhältnis kündigen. Ist keine Kontaktaufnahme möglich, empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt oder das Nachlassgericht. Wir unterstützen in Remagen bei der praktischen Umsetzung.
Wir sind für Sie im Einsatz in Erpel · Sinzig · Kripp · Kasbach-Ohlenberg · Kasbach · Ehlingen · Linz · Westum · Unkel · Scheuren · Bruchhausen · Orsberg · Koisdorf · Ockenfels · Ohlenberg · Green · Heimersheim · Lohrsdorf · Bandorf · Unkelbach · Bad Honnef · Wohnungsräumung Bad Neuenahr-Ahrweiler · Wohnungsräumung Königswinter · Wohnungsräumung Rheinbach · Wohnungsräumung in Rheinland-Pfalz
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