Verstirbt ein Mieter in seiner Wohnung, stehen Vermieter vor rechtlichen und finanziellen Herausforderungen. In Regenstauf betrifft dies jährlich mehrere Vermieter, die sich fragen: Wer trägt die Kosten für Reinigung, Sanierung und mögliche Schäden? Die gute Nachricht: Verschiedene Versicherungen können die anfallenden Ausgaben übernehmen. Eine fachgerechte Prüfung der Versicherungsansprüche kann Ihnen erhebliche Kosten ersparen.
Der Mietvertrag geht nach §§ 563-564 BGB automatisch auf die Erben über. Diese treten in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein, einschließlich der Verantwortung für entstandene Schäden. Bis zur Klärung der Erbschaft durch das Nachlassgericht dürfen Sie als Vermieter die Wohnung nicht betreten oder räumen lassen.
Die Hausratversicherung des Verstorbenen deckt oft Schäden durch Körperflüssigkeiten oder Verwesungsgeruch ab. Viele Policen enthalten Klauseln für "unvorhergesehene Ereignisse", die auch Todesfälle einschließen. Die Haftpflichtversicherung greift bei Schäden an der Mietsache, etwa wenn Flüssigkeiten in den Boden eingedrungen sind. Ihre eigene Wohngebäudeversicherung kann Kosten für strukturelle Schäden oder notwendige Baumaßnahmen übernehmen.
Prüfen Sie zunächst die Versicherungsunterlagen des Verstorbenen. Kontaktieren Sie die Versicherer direkt und schildern Sie den Sachverhalt. Dokumentieren Sie alle Schäden fotografisch, bevor Reinigungsarbeiten beginnen. Eine kostenlose Besichtigung durch Fachkräfte hilft bei der korrekten Schadensbewertung.
Das Nachlassgericht ermittelt die Erben und bestellt bei Bedarf einen Nachlasspfleger. Dieser Prozess dauert meist 4-12 Wochen, abhängig von der Komplexität des Falls. Während dieser Zeit ruht das Mietverhältnis rechtlich, die Mietzahlungen entfallen jedoch nicht automatisch. Der Nachlass haftet für alle Verbindlichkeiten, einschließlich laufender Miete und Nebenkosten.
Melden Sie sich beim zuständigen Nachlassgericht und teilen Sie den Todesfall mit. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung über die Erbenermittlung an. Diese benötigen Sie später für Versicherungsansprüche. Bei unbekannten Erben kann das Verfahren sich verzögern, die Kosten trägt jedoch der Nachlass.
Die Erben haften für alle Kosten der Wohnungsräumung und -reinigung. Bei überschuldetem Nachlass können sie die Erbschaft ausschlagen, dann übernimmt das Land die Kosten. Fachkundige Tatortreinigung kostet ab 500 Euro, Ozonbehandlungen gegen Gerüche ab 12 Euro pro Quadratmeter. Diese Ausgaben sind oft über Versicherungen abgedeckt.
Erstellen Sie eine detaillierte Kostenaufstellung aller notwendigen Maßnahmen. Holen Sie mehrere Angebote ein und prüfen Sie, welche Arbeiten tatsächlich erforderlich sind. Manche Versicherer verlangen Kostenvoranschläge vor Auftragsvergabe. Bewahren Sie alle Belege für spätere Erstattungsanträge auf.
Die Wohnungsräumung darf erst nach Freigabe durch die Erben oder den Nachlasspfleger erfolgen. Versiegelte Wohnungen bleiben bis zur behördlichen Freigabe unzugänglich. Eigenständiges Betreten kann rechtliche Konsequenzen haben und Versicherungsansprüche gefährden. Warten Sie die offizielle Erlaubnis ab, auch wenn dies Ihre Wiedervermietungspläne verzögert.
Nach der Freigabe ist oft eine Spezialreinigung nach DIN-Normen erforderlich. Verwesungsgerüche erfordern sachkundige Ozonbehandlung oder den Einsatz VAH-gelisteter Desinfektionsmittel. Die Arbeiten müssen der Biostoffverordnung und TRBA 250 entsprechen. Dokumentieren Sie den Zustand vor und nach der Reinigung für Versicherungszwecke.
Potenzielle Mieter reagieren oft zurückhaltend auf Wohnungen mit Todesfall-Vorgeschichte. Eine fachgerechte Sanierung nach RKI-Richtlinien schafft Vertrauen und rechtliche Sicherheit. Transparente Kommunikation über durchgeführte Maßnahmen kann Vorbehalte abbauen. Lassen Sie sich die ordnungsgemäße Reinigung schriftlich bestätigen.
Moderne Reinigungsverfahren entfernen alle Gerüche und Kontaminationen vollständig. Ozonbehandlungen neutralisieren selbst hartnäckigste Geruchsmoleküle. Nach fachgerechter Sanierung unterscheidet sich die Wohnung nicht von anderen Mietobjekten. Eine Versicherungsübernahme der Kosten macht die Sanierung für Sie kostenneutral.
Rufen Sie uns an unter ☎︎ 0800 6003005 — die Erstberatung ist kostenlos.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Regenstauf und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Regenstauf enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Ja, nach einer professionellen Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Wohnung in Regenstauf wieder vollständig bewohnbar. Wir entfernen alle Kontaminationen und sorgen für eine hygienisch einwandfreie Übergabe.
Von Regenstauf aus betreuen wir die gesamte Umgebung. Unser Einsatzgebiet ist bundesweit, und wir sind in Bayern mit erfahrenen Fachkräften vertreten.
Schildern Sie möglichst genau, was passiert ist: Art des Vorfalls, Raumgröße, betroffene Flächen und — falls bekannt — den Zeitraum seit dem Ereignis. Fotos über unser Kontaktformular erleichtern die Einschätzung für Regenstauf erheblich.
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