§ 563 BGB regelt den Eintritt von Haushaltsangehörigen in den Mietvertrag. § 564 BGB die Kündigung durch Erben. Beide Paragraphen betreffen Sie direkt, wenn ein Mieter verstorben ist. Doch bevor Sie als Vermieter handeln können, stellt sich eine zentrale Frage: Wer trägt die Kosten, die durch den Tod des Mieters entstehen - Erben, Versicherung oder am Ende Sie selbst?
Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod. Er geht auf die Erben über. Innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls können diese den Vertrag kündigen. Bis dahin schulden sie die Miete. Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nicht eigenmächtig betreten, selbst wenn Mietzahlungen ausbleiben oder Sie eine Geruchsbelastung wahrnehmen. Erst das Nachlassgericht klärt, wer erbberechtigt ist und als Ansprechpartner dient.
Sind keine Erben bekannt, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger. Das kann Wochen dauern. In dieser Zeit bleibt die Wohnung unberührt. Gerade in Nordrhein-Westfalen sollten Vermieter mit Wartezeiten bei den Nachlassgerichten rechnen.
Die Erben haften für Mietrückstände und Räumungskosten. Schlagen sie das Erbe aus, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen - es sei denn, seine Gebäudeversicherung greift. Viele Policen decken Kontaminationsschäden ab, wenn ein Mieter verstorben ist und die Wohnung durch Verwesungsprozesse belastet wurde. Prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen auf entsprechende Klauseln, bevor Sie Aufträge vergeben.
Eine Dekontamination der Wohnung kostet ab 500 Euro. Ozonbehandlung gegen Geruchsbelastung liegt bei 12 Euro pro Quadratmeter, die Schadstoffentsorgung bei etwa 40 Euro pro Kubikmeter. Nach einer kostenlosen Besichtigung erstellen wir einen Kostenvoranschlag, den Sie direkt an Ihre Versicherung weiterleiten können. Die Freimessung nach Abschluss der Arbeiten dokumentiert, dass keine Pathogen-Belastung mehr vorliegt.
Geruchsbelastung ist der häufigste Grund, warum eine Wiedervermietung nach einem Todesfall scheitert. Gerüche setzen sich in Estrich, Putz und Holzbalken fest, wenn zwischen Tod und Auffinden Tage oder Wochen vergehen. Ohne fachgerechte Sanierung bleibt das Stigma bestehen, und die Wohnung lässt sich kaum vermieten. Der erste Schritt: die Erbschaft klären lassen. Der zweite: die Wohnung durch Fachkräfte aufbereiten.
Erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 - wir beraten zum Vorgehen in Raadt.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Raadt. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Ja, in Raadt und der gesamten Region Nordrhein-Westfalen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Ja, über unser Online-Formular können Sie Ihren Fall beschreiben und Fotos hochladen. Wir melden uns zeitnah mit einem Kostenvoranschlag für Raadt. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Raadt für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.
Ja, wir arbeiten nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts und setzen zertifizierte Desinfektionsmittel ein. Unsere Verfahren entsprechen den geltenden Hygienestandards. Alle Einsätze in Raadt werden dokumentiert.
Wir sind für Sie im Einsatz in Holthausen · Menden · Heißen · Mülheim an der Ruhr · Wohnungsräumung Saarn · Wohnungsräumung Broich · Dümpten · Speldorf · Wohnungsräumung Essen · Oberhausen · Heiligenhaus · Duissern · Velbert · Velbert-Mitte · Bottrop-Süd · Großenbaum · Duisburg · Hochfeld · Bottrop · Bottop-Mitte · Wohnungsräumung in Nordrhein-Westfalen
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