Wenn ein Mieter in Petershagen/Eggersdorf verstorben ist, stehen Vermieter vor rechtlichen und praktischen Fragen. Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nach einem Todesfall nicht eigenmächtig betreten, selbst wenn sie versiegelt wurde. Laut §1922 BGB geht der Mietvertrag im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Sowohl Erben als auch Vermieter können den Mietvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen (§564 BGB). Kontaktieren Sie das Nachlassgericht, um die Erben zu ermitteln. Sind keine Erben bekannt, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger.
Die Erben sind für die Reinigung und Sanierung verantwortlich. Häufig übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung des Verstorbenen die Kosten. Klären Sie dies mit den Erben oder dem Nachlasspfleger, bevor Arbeiten beginnen. AST Deutschland arbeitet nach RKI-Richtlinien und BiostoffV. Eine kostenlose Besichtigung vor Ort hilft, den Umfang einzuschätzen und ein Angebot zu erstellen.
Die Räumung darf erst nach Klärung der Erbschaft erfolgen. Bei längerer Liegezeit dringen Körperflüssigkeiten in Böden und Wände ein und erfordern eine fachgerechte Dekontamination. Verwesungsgerüche beseitigen wir mit Ozonbehandlung (ab 12 €/m²). Alle Arbeiten werden diskret durchgeführt.
Nach Abschluss erhalten Sie eine Freigabebescheinigung für die Wiedervermietung.
Für eine kostenlose Besichtigung in Petershagen/Eggersdorf erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Kontaktieren Sie AST Deutschland unter 0800 6003005 — kostenfrei und rund um die Uhr. Nach Ihrem Anruf erhalten Sie zeitnah einen Kostenvoranschlag für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Petershagen/Eggersdorf. Alternativ: Kontaktformular.
Die Kosten hängen vom Umfang der Reinigung, der Raumgröße und dem Kontaminationsgrad ab. Bei einem Todesfall übernimmt häufig die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Wir erstellen Ihnen vorab einen kostenlosen Kostenvoranschlag für Petershagen/Eggersdorf.
Der Eigentümer oder die Hausverwaltung, Angehörige des Verstorbenen oder der Mieter können die Wohnungsräumung nach Todesfall beauftragen. In Petershagen/Eggersdorf koordinieren wir bei Bedarf mit Vermieter, Hausverwaltung oder Nachlassgericht.
Ja, nach unserer Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Wohnung in Petershagen/Eggersdorf hygienisch unbedenklich. Alle Oberflächen werden desinfiziert, kontaminierte Materialien fachgerecht entsorgt und bei Bedarf eine Geruchsneutralisation durchgeführt.
Unsere Mitarbeiter verfügen über Sachkunde nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und werden regelmäßig geschult. Sie arbeiten mit professioneller Schutzausrüstung und nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts.
Wir sind für Sie im Einsatz in Fredersdorf-Vogelsdorf · Wohnungsräumung Strausberg · Wohnungsräumung Rüdersdorf bei Berlin · Wohnungsräumung Neuenhagen bei Berlin · Schöneiche bei Berlin · Hoppegarten · Erkner · Mahlsdorf · Hellersdorf · Friedrichshagen · Marzahn-Hellersdorf · Kaulsdorf · Ahrensfelde · Biesdorf · Marzahn · Treptow-Köpenick · Berlin Köpenick · Köpenick · Friedrichsfelde · Karlshorst · Wohnungsräumung in Brandenburg
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