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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Ostfildern

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
Kostenlose Beratung: ☎︎ 0800 6003005

Wenn ein Mieter in Ostfildern verstirbt, stehen Vermieter vor einer Reihe rechtlicher und organisatorischer Fragen. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod — gemäß §§ 563–564 BGB geht er auf die Erben über. Was das für Sie als Vermieter konkret bedeutet, erfahren Sie hier.

Mietvertrag und Erbenermittlung

Die Erben treten in alle Rechte und Pflichten des Mieters ein. Sie können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme des Todesfalls kündigen. Bis dahin läuft der Vertrag weiter, und die Miete ist weiterhin geschuldet. Wichtig: Sie als Vermieter dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten, auch wenn sie leer steht. Ein Verstoß kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Sind keine Erben bekannt, wird das Nachlassgericht eingeschaltet. Dieses bestellt gegebenenfalls einen Nachlasspfleger, der die Interessen des Nachlasses vertritt. Dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern.

Kosten für Reinigung und Sanierung

Grundsätzlich tragen die Erben die Kosten für Reinigung und Räumung. Häufig springt jedoch die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen ein. Klären Sie dies frühzeitig mit den Erben oder dem Nachlasspfleger. Gibt es weder Erben noch Versicherung, bleibt im Einzelfall die Nachlassmasse oder — als letztes Mittel — der Vermieter selbst in der Pflicht.

Wiedervermietung vorbereiten

Bevor die Wohnung erneut vermietet werden kann, sind oft Sanierungsarbeiten erforderlich — insbesondere wenn der Mieter längere Zeit unentdeckt blieb. Eine fachgerechte Reinigung, Desinfektion und gegebenenfalls eine Ozonbehandlung (ab ca. 12 €/m²) stellen sicher, dass die Räume wieder in einwandfreiem Zustand sind. Für Angehörige können die Kosten unter Umständen als außergewöhnliche Belastung nach §33 EStG steuerlich geltend gemacht werden.

Für eine kostenlose Besichtigung und ein unverbindliches Angebot erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Ostfildern

FAQ: Wohnungsräumung nach Todesfall in Ostfildern

An wen wende ich mich für Wohnungsräumung nach Todesfall in Ostfildern?

Für Wohnungsräumung nach Todesfall in Ostfildern erreichen Sie uns unter 0800 6003005 (kostenlos, 24/7). Schildern Sie kurz die Situation — wir kümmern uns um alles Weitere. Sie können auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload nutzen.

Kann ich Fotos von der betroffenen Wohnung in Ostfildern schicken?

Ja, über unser Online-Formular können Sie Ihren Fall beschreiben und Fotos hochladen. Wir melden uns zeitnah mit einem Kostenvoranschlag für Ostfildern. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

Gibt es einen Kostenvoranschlag für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Ostfildern?

Die Kosten variieren je nach Einsatzumfang. Kleinere Einsätze in Ostfildern beginnen bei einigen hundert Euro, umfangreiche Sanierungen können mehrere tausend Euro betragen. Rufen Sie 0800 6003005 an — der Kostenvoranschlag ist kostenlos.

Darf der Vermieter die Wohnung in Ostfildern nach dem Tod des Mieters räumen lassen?

In der Regel sind die Erben des Mieters für die Räumung zuständig. Lehnen die Erben das Erbe ab oder sind sie nicht erreichbar, kann der Vermieter in Ostfildern die Räumung nach Rücksprache mit dem Nachlassgericht veranlassen.

Brauche ich eine Polizeifreigabe für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Ostfildern?

Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Ostfildern sollte der Vermieter informiert werden.



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