Ein Nachlassgericht bestellt einen Nachlasspfleger, wenn keine Erben bekannt sind. Das ist für Vermieter in Oberschöneweide häufig der Moment, in dem sich eine zunächst undurchsichtige Situation zu klären beginnt. Doch bis dahin stehen viele Vermieter vor einer Reihe von Fragen, auf die das Bürgerliche Gesetzbuch klare, wenn auch nicht immer bequeme Antworten gibt.
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Nach §§ 563-564 BGB geht er auf die Erben über. Das bedeutet: Die Erben sind zunächst Vertragspartner, sie haften für laufende Mietzahlungen und können das Mietverhältnis mit gesetzlicher Frist kündigen. Vermieter dürfen die Wohnung in dieser Phase nicht eigenmächtig betreten. Das gilt auch dann, wenn der Mietausfall drückt oder der Verdacht besteht, dass die Wohnung bereits länger unbewohnt ist.
Sind keine Erben bekannt, wendet sich der Vermieter an das zuständige Nachlassgericht. Dieses kann einen Nachlasspfleger einsetzen, der als handlungsfähiger Ansprechpartner für alle mietrechtlichen Fragen eintritt. Erst nach dieser Klärung darf die Wohnung betreten, geräumt oder saniert werden.
Strom, Gas und Wasser laufen nach dem Tod des Mieters zunächst weiter. Die Versorgungsverträge gehen auf die Erben über oder fallen - mangels Erben - in den Nachlass. Um laufende Kosten zu vermeiden, sollten Vermieter frühzeitig mit den jeweiligen Versorgern Kontakt aufnehmen und die Situation schildern. Dokumentieren Sie Zählerstände und lassen Sie Verträge nach Klärung der Erbrechtslage kündigen oder auf den Vermieter umschreiben. Wer das verzögert, riskiert, auf Nachzahlungen sitzen zu bleiben.
Die Versicherungsfrage ist ebenfalls früh zu klären. Hausrat- und Haftpflichtversicherung des Verstorbenen enden nicht sofort; die Gebäudeversicherung des Vermieters kann häufig für Schäden an der Bausubstanz einspringen, sofern eine Kontamination vorliegt. Manche Policen übernehmen einen erheblichen Teil der Sanierungskosten.
Ist die Erbschaft geklärt und die Wohnung freigegeben, beginnt die Bestandsaufnahme. In Oberschöneweide, wo viele Wohngebäude auf den viergeschossigen Arbeitermietshäusern der Gründerzeit mit Hinterhäusern und Seitenflügeln basieren, sind Grundrisse oft eng und Belüftung begrenzt. Das erschwert die Schadstoffentfrachtung, weil sich Gerüche und Bioaerosole in schlecht belüfteten Räumen hartnäckig halten.
Bei Todesfällen mit längerem Liegeintervall schreibt die BiostoffV eine Gefährdungsbeurteilung vor, bevor Reinigungsarbeiten beginnen. Kontaminierte Materialien werden nach Abfallschlüssel entsorgt. VAH-gelistete Biozide brechen vorhandene organische Verbindungen ab. Um eine Infektionskette zuverlässig zu unterbrechen, schließt sich eine Ozonbehandlung an, die ab 12 €/m² kalkuliert wird. Die Reinigung selbst beginnt ab 500 €, Arbeitsstunden werden mit 40 €/h angesetzt, Entsorgung mit 40 €/m³.
Dokumentiert wird der gesamte Vorgang mit Fotos, Messprotokollen und Desinfektionsnachweisen - eine Grundlage, die Nachlasspfleger, Erben und Versicherungen benötigen. Die Freigabe erfolgt nach Abschluss aller Maßnahmen. Am Ende steht eine Wohnung, die wieder bewohnbar ist. Kostenlose Besichtigung: ☎︎ 0800 6003005.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Oberschöneweide und Umgebung.
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Oberschöneweide und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.
Die Haftpflichtversicherung greift in bestimmten Fällen, etwa wenn Schäden an der Mietsache entstanden sind. Häufiger übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten in Oberschöneweide. Wir beraten Sie.
Bei einem Todesfall mit polizeilicher Ermittlung muss die Wohnung in Oberschöneweide erst von der Polizei freigegeben werden. Erst danach darf die Reinigung beginnen. Wir beraten Sie dazu gerne unter 0800 6003005.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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