In Nordenham stellt der Tod eines Mieters Vermieter vor rechtliche und praktische Fragen. Das Mietverhältnis endet nicht automatisch - gemäß §§ 563 und 564 BGB geht der Mietvertrag auf die Erben über. Die Wohnung darf nicht eigenmächtig betreten werden, da dies einen Verstoß gegen das Erbrecht darstellen könnte. Bei einem Sonderkündigungsrecht nach § 564 BGB gilt eine Frist von einem Monat zum nächsten gesetzlichen Termin.
Sind die Erben unbekannt, ermittelt das Nachlassgericht. Vermieter können beim Amtsgericht einen Nachlasspfleger beantragen. Dieser Prozess kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Schlagen die Erben das Erbe aus, übernimmt der Nachlasspfleger die Abwicklung. Vermieter sollten ihre Ansprüche zeitnah geltend machen und alles dokumentieren.
Grundsätzlich sind die Erben für Reinigung und Sanierung verantwortlich. Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen können die Kosten übernehmen. Eine frühzeitige Klärung mit der Versicherung ist ratsam. Die Kosten der Reinigung gelten als Nachlassverbindlichkeit und können steuerlich nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Die Räumung darf erst nach Klärung der Erbschaft erfolgen. Bei biologischer Kontamination - etwa wenn der Mieter verstorben und längere Zeit unentdeckt in der Wohnung lag - sind Vorschriften wie BiostoffV zu beachten. Körperflüssigkeiten dringen in Böden und Wände ein, Krankheitserreger wie Hepatitis B überleben auf Oberflächen bis zu sieben Tage. Fachbetriebe verwenden VAH-gelistete Desinfektionsmittel und entsorgen kontaminierte Materialien als infektiösen Abfall.
Die Grundreinigung beginnt ab 500 €. Geruchsneutralisation mittels Ozonbehandlung kostet ab ca. 12 €/m², die Entsorgung kontaminierter Materialien ca. 40 €/m³. Für die Wiedervermietung empfiehlt sich eine vollständige Sanierung mit Freigabemessung, damit zukünftige Mieter die Wohnung bedenkenlos beziehen können.
Für eine kostenlose Besichtigung in Nordenham und ein Angebot erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Nordenham und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Nordenham enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Ja, der Vermieter oder die Hausverwaltung kann die Wohnungsräumung in Nordenham beauftragen. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis beendet ist (Kündigung an die Erben) oder eine Vollmacht vorliegt. Wir beraten Sie dazu unter 0800 6003005.
Rund um Nordenham sind wir unter anderem in Bremerhaven, Geestemünde und Loxstedt tätig. Unser Netzwerk in Niedersachsen ermöglicht kurze Anfahrtswege und schnelle Einsatzzeiten.
Ja, bei Todesfällen übernimmt häufig die Hausratversicherung des Verstorbenen oder die Gebäudeversicherung des Eigentümers die Kosten. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
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