Wie gehen Sie als Vermieter in Neubrandenburg vor, wenn ein Mieter verstorben ist und der Todesfall lange unbemerkt blieb? In ländlichen Gemeinden wie Neubrandenburg kann es aufgrund geringer sozialer Kontakte oder abgelegener Wohnlagen dazu kommen, dass ein Todesfall erst nach Wochen oder Monaten entdeckt wird. Diese Verzögerung führt häufig zu erheblichen Kontaminationen und erschwert die Wiederherstellung der Wohnung.
Nach dem Tod eines Mieters in der Wohnung entstehen oft Geruchsbelastungen und biologische Verunreinigungen, die eine fachgerechte Sanierung erfordern. Körperflüssigkeiten können in Bodenbeläge, Wände oder Möbel eindringen und pathogene Keime verbreiten, die nach RKI-Richtlinien und TRBA 250 beseitigt werden müssen. Wir verwenden VAH-gelistete Desinfektionsmittel, um gesundheitliche Risiken auszuschließen und die Räumlichkeiten wieder nutzbar zu machen. Für eine restlose Geruchsneutralisation setzen wir Ozonbehandlungen ein, die ab 12 €/m² kalkuliert werden.
Rechtlich gesehen stellt der Tod eines Mieters Vermieter vor komplexe Aufgaben. Nach § 563 BGB geht der Mietvertrag auf die Erben über, was bedeutet, dass Sie als Vermieter die Wohnung nicht ohne Zustimmung betreten dürfen, selbst bei polizeilicher Versiegelung. Die Erbenermittlung obliegt dem Nachlassgericht, und bis zur Klärung kann ein Nachlasspfleger bestellt werden, um notwendige Maßnahmen wie die Räumung der Wohnung zu veranlassen. Als Vermieter müssen Sie die Verkehrssicherheit sicherstellen, etwa bei Geruchsbelästigung für Nachbarn.
Die Kostenfrage hängt von der Erbschaftssituation ab. Sollten Erben vorhanden sein, tragen diese die Kosten für die Sanierung, die ab 500 € beginnen können. Bei unbekannten oder ausgeschlagenen Erbschaften übernimmt oft die Hausratversicherung des Verstorbenen die Finanzierung der Reinigungsarbeiten. Wir klären die Kostenübernahme mit den zuständigen Stellen, um Sie als Vermieter zu entlasten.
Ein besonderes Problem in ländlichen Gegenden ist die lange Liegezeit, die zu massiven Schäden führt. Kontaminierte Materialien müssen gemäß BiostoffV entsorgt werden, wobei die Kosten für die fachgerechte Entsorgung bei ca. 40 €/m³ liegen. Nach der Grundreinigung führen wir eine Raumluftmessung durch, um die erfolgreiche Sanierung zu dokumentieren und die Wohnung für eine Wiedervermietung vorzubereiten. Alle Arbeitsschritte werden fotografisch festgehalten, um Nachlassgericht oder Versicherungen zu informieren.
Als Vermieter sollten Sie auch die rechtlichen Fristen beachten, etwa bei einer Kündigung durch die Erben. Solange die Erbschaft nicht geregelt ist, bleibt der Mietvertrag bestehen, und die Mietzahlungen laufen weiter, selbst wenn die Wohnung unbewohnbar ist. Wir unterstützen Sie bei der Koordination mit Behörden und sorgen dafür, dass die Wohnung zeitnah wieder vermietbar wird.
Für eine Einschätzung bieten wir eine kostenlose Besichtigung der betroffenen Räumlichkeiten an. Unser Ablauf ist klar strukturiert: Besichtigung, Angebotserstellung, Reinigung und abschließende Freigabe. Sie erreichen uns unter ☎︎ 0800 6003005 für weitere Informationen oder um einen Termin zu vereinbaren.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Neubrandenburg. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Neubrandenburg setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Neubrandenburg erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Neubrandenburg, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Neubrandenburg eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
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