Viele Vermieter stehen zum ersten Mal vor dieser Situation. Eine klare Reihenfolge hilft. Wenn ein Mieter verstorben ist, gilt zunächst: Die Wohnung bleibt versiegelt. Der Vermieter darf sie nicht eigenmächtig betreten - das ist rechtlich eindeutig. Erst wenn die Erbschaft geklärt ist, ändert sich das.
Nach dem Tod geht der Mietvertrag automatisch auf die Erben über (§ 563-564 BGB). Die Erben haben Zeit. Konkret: Sie können das Erbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen - bei Auslandsbezug sogar sechs Monate. Solange läuft der Mietvertrag weiter. Für Vermieter bedeutet das: Geduld, aber kein Stillstand.
Sind keine Erben bekannt, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Dieser wird zum handlungsfähigen Ansprechpartner - er kann Aufträge erteilen und Kosten aus dem Nachlass begleichen. Die Frage, wer nach dem Tod des Mieters zahlt, beantwortet sich so: Erben oder Nachlass tragen die Mietkosten, die Gebäudeversicherung übernimmt häufig Teile der Sanierung.
Sobald die Erbschaft geklärt ist, beginnt die eigentliche Arbeit. Bei längerem Leerstand - oder wenn der Tod erst spät entdeckt wurde - ist eine Schadstoffentfrachtung nötig. Wir führen vor jedem Auftrag eine Gefährdungsbeurteilung durch, arbeiten nach BiostoffV und setzen VAH-gelistete Biozid-Mittel ein. Das ist kein Ermessen, sondern Pflicht.
Mörsenbroich - mit seinen dicht bewohnten Wohngebieten rund um das bekannte Mörsenbroicher Ei - kennen wir gut. Wir arbeiten hier routiniert: Besichtigung, Angebot, Reinigung, Freigabe. Die Dokumentation - Fotos, Protokolle, Desinfektionsnachweise - geht direkt an Vermieter oder Nachlasspfleger. Eine offene Infektionskette lassen wir nicht zurück.
Zur Orientierung: Tatortreinigung ab 500 €, Reinigung ca. 40 €/h, Entsorgung ca. 40 €/m³, Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation ab 12 €/m². Bei der kostenlosen Besichtigung legen wir alle Positionen offen - nachvollziehbar für Nachlasspfleger und Versicherung. Weil die Wiedervermietung danach reibungslos funktionieren soll, dokumentieren wir den Zustand vor und nach der Sanierung vollständig.
Nach Ihrem Anruf klären wir das weitere Vorgehen in Mörsenbroich. ☎︎ 0800 6003005.
Für Wohnungsräumung nach Todesfall in Mörsenbroich erreichen Sie uns unter 0800 6003005 (kostenlos, 24/7). Schildern Sie kurz die Situation — wir kümmern uns um alles Weitere. Sie können auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload nutzen.
Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Mörsenbroich sollte der Vermieter informiert werden.
Ja, in Mörsenbroich und der gesamten Region Nordrhein-Westfalen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Ja, Fotos sind sehr hilfreich. Je genauer wir den Zustand der Räume in Mörsenbroich einschätzen können, desto präziser wird der Kostenvoranschlag. Nutzen Sie unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Mörsenbroich für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Rath · Derendorf · Düsseldorf-Pempelfort · Golzheim · Wohnungsräumung Unterrath · Düsseldorf · Oberkassel · Wohnungsräumung Gerresheim · Lierenfeld · Bilk · Ratingen · Heerdt · Vennhausen · Eller · Wersten · Büderich · Meerbusch · Erkrath · Holthausen · Hassels · Wohnungsräumung in Nordrhein-Westfalen
AST Deutschland Tatortreinigung
