Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod des Mieters. Er geht auf die Erben über. Das ist in den §§ 563 bis 564 BGB geregelt. Für Vermieter bedeutet das: Die Wohnung kann nicht einfach geräumt oder neu vermietet werden. Erst muss die Erbschaft geklärt sein.
Nichts - zunächst. Eine versiegelte Wohnung darf der Vermieter nicht eigenmächtig betreten. Das gilt auch dann, wenn ein unangenehmer Geruch aus der Wohnung dringt. Wer trotzdem die Tür öffnet und Gegenstände bewegt, riskiert Schadensersatzansprüche der Erben. Zuständig ist zunächst das Nachlassgericht. Es ermittelt die Erben und klärt, wer das Mietverhältnis übernimmt oder kündigt. Erst nach dieser Klärung darf die Wohnungsauflösung beginnen.
Vermieter und Hausverwaltungen sind mit solchen Situationen regelmäßig konfrontiert. Besonders in Wohnanlagen mit älterem Bestand vergehen manchmal Tage, bis ein Todesfall bemerkt wird.
Die Erben haften für Schäden, die durch den Todesfall entstanden sind. Lehnen sie die Erbschaft ab, entfällt diese Haftung. Dann greift in vielen Fällen die Gebäudeversicherung. Sie übernimmt Kontaminationsschäden an Böden, Estrich und Wänden - vorausgesetzt, die Police enthält entsprechende Klauseln. Eine kostenlose Besichtigung klärt den Umfang des Schadens und liefert die Dokumentation für die Versicherungsmeldung.
Bei einer Eigentumswohnung kommt die WEG-Verwaltung ins Spiel. Sind Gemeinschaftsflächen betroffen oder droht eine Schmierinfektion über Leitungen und Schächte, muss die Hausverwaltung handeln. Innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden des Schadens sollte die Meldung an die Versicherung erfolgen. Das Übergabeprotokoll aus dem Einzug ist dabei ein wichtiges Dokument - es belegt den Ausgangszustand der Wohnung.
Der Ablauf folgt einem klaren Schema: Besichtigung, Angebot, Freigabe durch Versicherung, Reinigung, Abnahme. Kontaminierte Flächen werden mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln behandelt. Böden, die nicht mehr zu retten sind, werden ausgebaut und fachgerecht entsorgt - Entsorgung kostet ca. 40 €/m³. Anschließend folgt die Raumluftsanierung. Eine Ozonbehandlung zur Geruchsbindung kostet ab 12 €/m² und neutralisiert auch tief in Wände eingedrungene Geruchsmoleküle. Erst nach einer Freigabemessung gilt die Wohnung als wiedervermietbar. Erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 - wir beraten Sie zum weiteren Vorgehen.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Milbertshofen-Am Hart. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Milbertshofen-Am Hart eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Milbertshofen-Am Hart erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
Nein, unser Ziel ist es, alle sichtbaren und unsichtbaren Spuren restlos zu beseitigen. Dazu gehören auch Gerüche und biologische Rückstände. Die Wohnung in Milbertshofen-Am Hart wird in einem Zustand übergeben, der eine sofortige Nachnutzung ermöglicht.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Milbertshofen-Am Hart setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Am Hart · Wohnungsräumung Feldmoching-Hasenbergl · Wohnungsräumung Schwabing-West · Schwabing · Unterföhring · Oberschleißheim · Maxvorstadt · Altstadt-Lehel · Neuhausen-Nymphenburg · München · Schwanthalerhöhe · Ismaning · Au-Haidhausen · Karlsfeld · Garching b.München · Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt · Unterschleißheim · Allach-Untermenzing · Berg am Laim · Sendling · Wohnungsräumung in Bayern
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