Stigma nach einem Todesfall: Muss der Vermieter künftige Mieter informieren? Die Rechtslage ist nicht eindeutig. Gerichte urteilen unterschiedlich - je nach Schwere des Falls und Zeitabstand. Was dagegen klar geregelt ist: Der Mietvertrag geht nach § 563-564 BGB auf die Erben über. Die Wohnung darf der Vermieter nicht eigenmächtig betreten. Das gilt auch dann, wenn der Mieter bereits Wochen tot war.
Zuerst: Ruhe bewahren. Das Nachlassgericht ermittelt die Erben. Erst danach darf die Wohnung rechtmäßig geräumt werden. Wer die Wohnung räumt, hängt vom Ergebnis der Erbschaftsklärung ab. Erben haften für die Räumung. Gibt es keine Erben, übernimmt das Nachlassgericht. Die Frage, wer bei einem Todesfall in der Mietwohnung haftet, lässt sich pauschal nicht beantworten - der Einzelfall zählt.
Wurde der Mieter lange unentdeckt, ist der Sanierungsbedarf erheblich. Biologische Zersetzungsprozesse kontaminieren Böden, Wände und Luft. Eine Vektorübertragung durch Insekten ist in solchen Fällen möglich. Das ist kein Einzelfall - das ist Alltag in diesem Beruf.
Der Ablauf nach Freigabe durch die Behörden ist immer ähnlich. Wir erfassen bei einer kostenlosen Besichtigung den genauen Umfang. Dann folgt ein schriftliches Angebot. Die eigentliche Sanierung umfasst diese Schritte:
Den Estrich entfernt der Fachbetrieb, wenn Flüssigkeiten tief eingedrungen sind. Die Grundreinigung beginnt ab 500 €, Arbeitsstunden werden mit ca. 40 €/h kalkuliert. Mieter verstorben, lange unentdeckt - das bedeutet fast immer: komplette Untergrundbehandlung nötig. Das ist aufwendig, aber ohne diesen Schritt bleibt der Geruch. Geruch ist der Hauptgrund, warum Wohnungen nach Todesfällen schwer zu vermieten sind. Kein Interessent unterschreibt einen Mietvertrag, wenn er beim Betreten der Wohnung etwas riecht - selbst wenn er nicht weiß, was es ist. Mit dem Abschlussprotokoll kennen Sie als Vermieter den tatsächlichen Zustand der Wohnung und können sicher neu vermieten.
Die Gebäude- oder Hausratversicherung übernimmt die Kosten häufig ganz oder teilweise. Legen Sie den Kostenvoranschlag dem Versicherer vor - wir dokumentieren alle Arbeiten lückenlos für die Abrechnung. Nach Abschluss erhalten Sie ein Abnahmeprotokoll mit Freigabemessung. Termin in Mariendorf: ☎︎ 0800 6003005.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Mariendorf. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Ja, in Mariendorf und der gesamten Region Berlin stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Ja, über unser Online-Formular können Sie Ihren Fall beschreiben und Fotos hochladen. Wir melden uns zeitnah mit einem Kostenvoranschlag für Mariendorf. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Wir führen nach der Reinigung in Mariendorf eine Abschlusskontrolle durch. Dabei werden alle Oberflächen auf Rückstände geprüft und bei Bedarf nachbehandelt. Die Ergebnisse werden dokumentiert.
Ja, wir arbeiten nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts und setzen zertifizierte Desinfektionsmittel ein. Unsere Verfahren entsprechen den geltenden Hygienestandards. Alle Einsätze in Mariendorf werden dokumentiert.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Marienhof · Wohnungsräumung Lankwitz · Wohnungsräumung Marienfelde · Tempelhof-Schöneberg · Tempelhof · Buckow · Steglitz · Britz · Lichterfelde · Friedenau · Kreuzberg · Gropiusstadt · Lichtenrade · Schöneberg · Wilmersdorf · Dahlem · Neukölln · Alt-Treptow · Treptow · Schmargendorf · Wohnungsräumung in Berlin
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